Sophies Disziplinierung, Teil 2


Cove

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12.04.2008
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La correction de Sophie
Sophies Disziplinierung - Hochzeit und Empfang im Haus Saumur (Teil 2, Kapitel 4 und 5)


Sophie Dumarteau hat gestern einer alten Tradition folgend ein letztes Mal in ihrem Elternhaus den nackt gemachten Po verklopft erhalten, dies durch die Stiefmutter in Gegenwart ihres Verlobten, ihrer Familie und weiteren Menschen vorab aus dem Umfeld ihrer Familie. Sie ist nun bereit, Jean-Christophe Saumur, der aus altem französischem Geschlecht stammt, zu heiraten. Zur Illustration für den zweiten Teil wird wiederum auf eine situationsähnliche Zeichnung verwiesen, welche sich auf dieser Homepage als Bild 34297 findet (dient nur der Einstimmung, hat aber mit der Geschichte nicht weiter zu tun).


4. Der Hochzeitsgottesdienst ist auf 15.00 Uhr angesetzt. Auf Wunsch der Brautleute findet die Feier nicht in einer grossen, prächtigen Innerstadtkirche statt, sondern in einer schlichten Dorfkirche etwas ausserhalb der Stadt. Dies hat zudem den Vorteil, dass die Hochzeitsgesellschaft anschliessend an die Trauung sich nur wenige hundert Meter zum Landgasthof mit dem grossen Garten, in welchem weiter gefeiert werden wird, verschieben müssen.

Wie es die Tradition will, begeben sich Braut und Bräutigam getrennt zur Kirche. Allerdings haben sie vereinbart, dass sie unter den Klängen des Hochzeitsmarsches gemeinsam die Kirche betreten werden, nachdem alle Gäste Platz genommen haben. Vom oft gesehenen Brauch, dass der Brautvater seine Tochter zum Altar führt und sie dort dem Bräutigam übergibt, nehmen sie Abstand. Zu lange leben sie nun schon zusammen, als dass diese Übergabe noch Sinn machen würde. Die Trauungsliturgie wird ohnehin angereichert sein, denn hierzu gibt es Bestimmungen im "Protocole royal". Bevor die beiden also die Kirche betreten, erkundigt sich Jean-Pierre, ob Sophie die Nacht gut verbracht habe und ob sie noch Schmerzen habe. Ihm tat nämlich gestern Abend seine Braut sehr Leid, als deren Stiefmutter Charlotte ihr schonungslos den Hintern verhaute, bis diese jämmerlich schrie. Er bewundert seine Braut noch mehr als zuvor und ist glücklich, eine solch starke Frau heiraten zu dürfen. Sophie lacht, die Nacht sei kurz gewesen und sie sei noch immer müde. Doch sei dies wohl normal, denn sie heirate zu ersten Mal und das rühre sie. Sie sei dankbar gewesen, dass sie heute Morgen mit Charlotte ein längeres Gespräch habe führen dürfen und es zu einer innigen Umarmung gekommen sei. Schmerzen habe sie keine mehr, sie habe offenbar einen kräftigen Arsch, der einiges auszuhalten vermöge.

Nachdem der Pfarrer die Gemeinde, insbesondere das glückliche Brautpaar, begrüsst hat, übergibt er das Wort den Trauzeugen Henriette und Armand. Diese geben in feierlichem Ton die Erklärung ab, sie hätten sich mit eigenen Augen vergewissern können, dass Mademoiselle (Fräulein) Sophie Dumarteau eine gestrenge und konsequente Erziehung genossen habe, die bis gestern angedauert habe. Mademoiselle Sophie Dumarteau sei nach ihren Erkenntnissen würdig und im Sinne königlichen Rechts von 1723 vorbereitet, Monsieur le Comte (den Grafen) Jean-Christophe de Saumur zu ehelichen. Dann ergreift Sophie das Wort, dankt ihrem Vater und ihrer Mutter (sie verwendet bewusst diesen Begriff und nicht denjenigen der "zweiten Mutter" oder Stiefmutter) für die Liebe, die sie empfangen habe. Der gestrige Tag habe ihr noch einmal vor Augen geführt, welch kaum zu überschätzender Wert einer gestrengen und liebenden Hand zukommen könne. Nun sei sie bereit, an die Seite ihres Freundes zu treten und ihm eine liebende Gattin zu sein. Sie ersuche die hochverehrten Eltern ihres künftigen Ehegatten, auch ihr eine liebende Mutter und ein liebender Vater zu sein und sie mit offenen Armen in ihre Familie aufzunehmen. Jean-Christophe dankt den ebenfalls Eltern seiner Braut dafür, dass sie ihre Tochter, die er nun zu seiner Gattin nehmen dürfe, so vortrefflich ins Leben eingewiesen und auf den heutigen Freudentag vorbereitet hätten. Daraufhin treten die beiden Brautleute vor den Altar, der Pfarrer hält eine kurze Ansprache an die Brautleute und die Gemeinde zum Wert der Freude, des Leidens, des Gebens und des Nehmens, auch des Opferbringens für geliebte Menschen. Dann fragt er Sophie und Jean-Christophe, ob sie sich gegenseitig ehelichen und liebende Partner sein wollen, bis dass der Tod sie scheide, was diese mit klarer lauter Stimme bejahen. So erklärt sie der Pfarrer zu Mann und Frau.

Einige Hochzeitsgäste konnten sich ein Lachen nicht verkneifen, wussten sie doch, wie die von den Trauzeugen und den Brautleuten feierlich gesprochenen Sätze zu verstehen waren, weil sie gestern selbst im Elternhaus der Braut zugegen waren, weil sie für den morgigen Abend zur Begrüssung der frischvermählten Ehefrau im Elternhaus ihres Ehemannes eingeladen waren, oder weil sie anderweitig einiges erfahren hatten. Andere Hochzeitsgäste waren verwirrt. Noch während des Gottesdienstes kursierten erste Gerüchte, die Braut stehe mit rotem Hintern unter dem Hochzeitkleid vor dem Traualtar sowie unter dem Einfluss eines den Schmerz dämpfenden Trankes. Einige durch die Anspannung etwas ungelenke Bewegungen Sophies gaben diesen Vermutungen Auftrieb. Im Restaurantgarten, zwischen dem zweiten und dem dritten Gang des Hochzeitsmahls, übergibt Charlotte ihrer Stieftochter vor den Augen aller Hochzeitsgäste einen kleinen braunen Lederkoffer, den sie zuvor geöffnet hat, so dass alle den Inhalt hatten erkennen können: die Martinet, die gestern auf dem Salontisch lag, jedoch nicht zur Anwendung gelang. Bis zum Dessert wissen sämtliche Hochzeitsgäste mindestens in den Grundzügen um die Bewandtnis des "Protocole royal" von 1723. Manche junge, noch unverheiratete Frau sieht sich an diesem Tag mit der Frage konfrontiert, wie es um ihre Bereitschaft stehe, sich in Liebe zu ihrem Partner für die Ehe auch so gewissenhaft vorbereiten zu lassen. Im Laufe des Abends wirft Sophie vor den Augen von Jean-Christophe ein Glas Wein um und verursacht damit eine kleine Sauerei auf dem Tisch. Jean-Christophe, aber auch dessen Eltern und die beiden Trauzeugen lächeln wissend: Am Abend des nächsten Tages wird, wie schon ausgeführt, Sophie im Elternhaus von Jean-Christophe willkommen geheissen: durch ihre "Ungeschicklichkeit" liefert sie einen äusseren Grund für die "Correction à la bienvenue", den zweiten Teil des Rituals gemäss "Protocole royal" von 1723.

Gegen 22.00 Uhr löst sich die Hochzeitsgemeinde auf. Sophie und Jean-Christophe begeben sich zusammen zurück in ihre gemeinsame Wohnung in der Innenstadt. Sie sind müde und legen sich rasch schlafen. Schon im Bett fragt Jean-Christophe, ob sie noch miteinander vögeln wollten. Bereits halb schlaftrunken antwortet ihm Sophie, was er denke, sie sei todmüde und sie wolle morgen frisch sein, denn sie hätten bekanntlich einen langen Tag vor sich. Sie wendet Jean-Christophe den Rücken zu und sieht nicht, wie dieser lächelt. Er löscht das Licht und schläft augenblicklich ein. Sophie lässt den Tag nochmals in Gedanken an sich vorbeiziehen. Dann schreckt sie auf, denn sie erkennt, dass sie eben ihrem Ehemann den Vollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht verweigert hat. Sie kennt das "Protocole royal", das Umstossen des Weinglases beim Hochzeitsfest erweist sich jetzt als bedeutungslos. Ändern lässt es sich nicht mehr.

5. Am kommenden Morgen begeben sich beide Eheleute zur gewohnten Arbeit. Es ist in den letzten Tagen einiges liegen geblieben. Sophie kann sich aber kaum konzentrieren und beschränkt sich auf Administratives. Die "Correction à la bienvenue" von heute Abend liegt ihr auf dem Magen, obwohl sie weiss, dass die "Correction à l'achèvement" im eigenen Elternhaus regelmässig den unangenehmeren Teil darstellt und die "Correction" im Elternhaus des Ehegatten mehr symbolischer Art ist. Selbstverständlich wird sie auch heute ihren Hintern freilegen müssen, was mit Überwindung verbunden sein wird. Doch ein wirkliches Problem sollte dies nicht sein, wird es doch ihr geliebter Jean-Christophe sein, dessen Hand sie spüren wird. Im Gegensatz zur ersten "Correction" muss die zweite auch nicht zwingend zu Schmerzensschreien führen, denn schliesslich hat ihre Erziehung ihren Abschluss im Elternhaus gefunden, wie sich dies auch aus der Erklärung der Trauzeugen gestern in der Kirche ergibt. Im Lauf des Nachmittags, da sie sich ohnehin nicht mehr auf ihre Arbeit konzentrieren kann,  begibt sich Sophie noch zum Friseur und lässt ihre langen Haare zu einem Bubikopf kürzen.

Um 17.45 Uhr betritt Sophie das Haus der Familie Saumur, eine kleine Villa am Rand eines Dorfes mit grossem Garten und viel Umschwung. Sie hatte das Haus und den Garten spontan in ihr Herz geschlossen, als sie vor gut einem Jahr erstmals hier war. Heute trägt sie normale Freizeitkleidung, nicht mehr das Schulmädchen-Outfit von vorgestern. Es ist ein warmer Frühsommertag und die Familie Saumur und die Gäste, welche nach und nach eintrudeln, sitzen und stehen auf der gedeckten Terrasse vor dem Wohnzimmer, von welcher aus man einen herrlichen Blick auf den Garten und in die Weite der südfranzösischen Landschaft geniessen kann. Die Familie Saumur scheint grösser zu sein als die Familie Dumarteau, oder es lassen sich jedenfalls noch weniger Familienglieder eine selten gewordene "Correction à la bienvenue" entgehen. Auch sind elf Leute aus dem Dorf erschienen. (Das "Protocole royal" von 1723 sieht als Variation vor, dass an der "Correction à la bienvenue" auch Vertreterinnen und Vertreter des "Dritten Standes", das heisst des einfachen, nicht dem Adel und nicht der Geistlichkeit, angehörenden Volkes teilnehmen. Diese aufzubieten oder einzuladen ist das Vorrecht des Oberhaupts der Familie, in welche die Braut einheiratet. Jean-Luc, der Vater von Jean-Christophe, hat nicht eben zur Freude von Sophie von diesem Recht Gebrauch gemacht.) Wie schon bei der "Correction à l'achèvement" im Elternhaus von Sophie sind die Trauzeugen Henriette und Armand und auch Jean-Christophes Ex-Freundin Isabelle anwesend. Alles in allem sind 29 Menschen erschienen. Nein, wohl fühlt sich Sophie nicht. Die Atmosphäre ist anders. Sophie kann nicht sagen, wie anders, denn die Anwesenden machen alle einen freundlichen, teils sogar herzlichen Eindruck. Aber eben, das eigene Elternhaus ist doch vertrauter. Auch kennt Sophie nur eine Minderheit der anwesenden, und sie wird, teils offen, teils verstohlen von den Erschienenen gemustert.

Um 18.20 Uhr sind die letzten Gäste eingetroffen. Wenige Minuten später spricht Jean-Christophe seine Eltern Jean-Luc und Irène an und bittet darum, ihnen seine Ehegattin vorstellen zu dürfen, was ihm erlaubt wird. Sophie bemerkt rasch, dass nicht die alten Formulierungen des "Protocole royal" verwendet werden, doch der Ablauf sich inhaltlich streng an dieses hält, denn Jean-Christophs Vater fragt sie, wie alt sie sei, woher sie stamme, welches ihr Tagewerk (Beruf) sei, alles Angaben, die er schon lange kennt. Sophie beantwortet geflissentlich die Fragen. Jean-Christophe bittet nun seine Eltern, seiner Ehegattin Aufnahme in die Familie zu gewähren, was zur Frage führt, ob die junge Dame denn eine gute Erziehung genossen habe. Jean-Christophe versichert, diese sei eine ausgezeichnete, strenge und unnachsichtige gewesen. Es sei erst zwei Tage her, seit Sophie das letzte Mal die strenge Hand ihrer Mutter zu spüren bekommen habe, und Sophies Mutter habe sich auch nicht von der Gegenwart einer grösseren Zahl von Zuschauern und der damit verbundenen grossen Scham Sophies beirren lassen und darauf bestanden, dass deren Hintern zu diesem Zweck vollkommen entblösst worden sei. Es ertönt zustimmendes und anerkennendes Gemurmel aus dem Kreis der Gäste. Er, so Jean-Christoph weiter, habe sich vom Vorgetragenen mit eigenen Augen überzeugen können. Und er könne seinen Eltern dafür zwei in jeglicher Hinsicht glaubwürdige Zeugen präsentieren. Jean-Christophe weist mit der Hand auf Henriette und Armand, die beiden Trauzeugen, welche auf seine Aufforderung hin bestätigen, dass Jean-Christophe wahr gesprochen habe.

Jean-Luc de Saumur fragt Sophie, was sie dazu zu sagen habe, dass einer bereits 28 Jahre alten Frau noch wie einem kleinen Mädchen der nackte Hintern habe versohlt werden müssen. Sophie stockt kurz, denn nach heutiger Auffassung ist solches Vorgehen natürlich ein Skandal und eine immense Persönlichkeitsverletzung. Doch hat sie sich selbst einem königlichen Protokoll aus dem Jahr 1723 unterzogen und bildet die vorgestern erlittene "Correction" damit Teil einer von ihr selbst akzeptierten etwas entrückten Wirklichkeit. Sie antwortet, sie müsse selbstverständlich eingestehen, dass es aussergewöhnlich sei, wenn für eine Frau in ihrem Alter eine solche Züchtigung sich noch als notwendig erweise. Sie habe sich deswegen auch sehr geschämt, denke aber, dass was ihr gut tue nicht falsch sein könne. Jean-Luc muss ein Lachen über diese kunstvoll ausweichende Antwort seiner Schwiegertochter unterdrücken und fragt diese, ob sie sich wenigstens seit dieser elterlichen Erziehungsmassnahme immer so verhalten habe, wie dies gefordert werden dürfe. Er erwartet nun, dass Sophie ihm ihre gestrige "Unachtsamkeit" mit dem umgeworfenen Weinglas in der Gaststätte beichtet und verspricht, in Zukunft besser aufzupassen. Doch Sophie bekennt mit leiser, Schuldbewusstsein mimender Stimme, sie sei gestern Nacht ihren natürlichsten Pflichten als Ehegattin nicht nachgekommen und habe sich ihrem Mann verweigert, dies mit der Ausrede, müde zu sein. Unter den Zuhörern ist vereinzelt Lachen zu hören, einige Frauen schlucken leer. Dieses Schuldbekenntnis negiert Jahrzehnte Kampf um das Recht der Frauen auf eigene Sexualität und diesbezügliche Selbstbestimmung. Auch ist selbstverständlich allen klar, dass Sophie und Jean-Christophe die gemeinsamen Nächte während ihrer bisherigen Bekanntschaft nicht keusch wie Brüderlein und Schwesterlein verbracht haben. Ob nun die beiden in einer ganz bestimmten Nacht, auch wenn es diejenige unmittelbar nach der Trauung war, Sex miteinander hatten, ist damit aus heutiger von geringer Bedeutung. Doch ist eben die körperliche Verweigerung der Braut in der Hochzeitsnacht ausdrücklich im "Protocole royal" angeführt. Eine solche Selbstbezichtigung ist im Übrigen heikel und trifft beide Partner, denn sie stellt nicht nur die junge Ehefrau als pflichtvergessen dar, sondern auch den Ehemann als Schwächling, da er seine frisch angetraute Frau nicht zu ihrer natürlichen Bestimmung als Weib zu führen vermag. Dies darf der Mann, der etwas auf sich hält, nicht auf sich sitzen lassen. Sophie redet sich also in einen heillosen Schlamassel, und angesichts ihrer Intelligenz muss angenommen werden, dass sie sich dessen bewusst ist. Die anwesenden Familienmitglieder und Gäste ahnen, dass der Abend eine Spur spannender ausfallen könnte, als dies ohnehin zu erwarten war. Jean-Luc fragt nun seine Schwiegertochter, ob denn sein Sohn sie nicht in gebührender Weise zum Liebesakt eingeladen habe. Sophie stockt: Bildete die beiläufige Frage von Jean-Christoph unmittelbar vor dem Einschlafen, ob sie noch miteinander vögeln wollten, eine Einladung in gebührender Weise? Wohl kaum. Doch darauf will Sophie nicht weiter eingehen, und so begnügt sie sich mit dem Eingeständnis, das Ansinnen sei in für sie verständlicher Weise vorgetragen worden.

Jean-Luc fragt seinen Sohn Jean-Christophe, ob er selbst noch eine Frage an seine Gattin habe. Ja, antwortet dieser und wendet sich Sophie in gespielter Trauer zu: Hast du zumindest deine Unschuld für unserer Ehe bewahrt? Sophie sieht ihn entgeistert an: Was soll der Quatsch? Selbstverständlich hat sie ihre "Unschuld" nicht bewahrt, und daran war ja auch Jean-Christophe beteiligt. Und selbstverständlich pflegte sie bereits ein Sexualleben, bevor sie als damals knapp 27-jährige Jean-Christophe näher kennen gelernt hatte. Zudem ist Isabelle zugegen, also Jean-Christophes frühere Freundin und Bettgefährtin. Aber eben, im 18. Jahrhundert, als das "Protocole royal" erlassen wurde, hatte eine junge Frau unberührt in die Ehe zu gehen, während ein junger Mann so viel herumbumsen konnte, wie er wollte. (Ob die Rechnung dabei aufging, brauchte es doch schon damals zum Bumsen zwei, stand wohl auf einem andern Blatt.). Jean-Christophe spielt also mit dem Feuer! Sie nimmt sich vor, ihn zur gegebenen Zeit dafür zur Rede stellen. Auch empfindet Sophie die Ausfragerei zunehmend als unverschämt, hören doch gegen dreissig Menschen, welchen sie heute grossenteils das erste Mal begegnet, zu, wie sie über ihr voreheliches Intimleben Auskunft geben sollte. Sie kann sich gut vorstellen, wie nicht wenige Gäste, insbesondere männliche, sich die Frage nach ihren Qualitäten als Liebeskünstlerin im Bett stellen, und sie spürt deutlich die Blicke, welche auf ihren Körper gerichtet sind und ihr in Gedanken längst die Kleider vom Leib gerissen haben. Würde sie nicht Jean-Christophe und ihre Schwiegereltern gut kennen und zu diesen grosse Zuneigung und grosses Vertrauen haben, so würde sie wohl jetzt rechtsumkehrt machen und - um einen früheren Ausspruch Isabelles aufzunehmen - dieses Haus voller reaktionärer Halbirren verlassen. Sophie antwortet kurz: Nein, ich sah mich hierzu nicht in der Lage.

Jean-Christophe wendet sich nun wieder seinen Eltern zu und drückt sein Bedauern darüber aus, dass die ihnen als Schwiegertochter vorgestellte junge Frau nicht über tadellose charakterliche Stärke und ein makelloses Bewusstsein verfüge, was Sittlichkeit und eheliche Pflichterfüllung angehe. Doch er liebe seine Frau über alles und glaube an deren Lern- und Einsichtsfähigkeit. Er bitte deshalb noch einmal darum, diese trotz ihrer Schwächen in die Familie aufzunehmen. Irène und Jean-Luc Saumur blicken sich an und lächeln. Sie wissen natürlich längst genau, dass sie ihrem Sohn eine wunderbare Schwiegertochter verdanken. Dann nicken sie und Jean-Luc verkündet seinem Sohn, sein Wunsch könne erfüllt werden. Doch seien die so offensichtlich vorhandenen Bedenken noch diesen Abend auszuräumen, indem sich die fehlbare Tochter an Ort und Stelle einer nochmaligen konsequenten "Correction" durch ihren Ehemann unterziehe. Sie und wohl auch alle werten Gäste seien gerne bereit, sofern der Wunsch an sie gerichtet werde, diese Massnahme mit Rat und Tat zu unterstützen. Sophie zuckt zusammen. Auf die "Correction" durch Jean-Christophe, auf den nach vorrevolutionärem Recht mit der Eheschliessung das Züchtigungsrecht über sein angetrautes Weib übertragen worden ist, hat sie sich eingestellt. Das Angebot von Jean-Christophes Eltern, ihn bei der "Correction" mit Rat und Tat zu unterstützen oder sogar durch die Gäste unterstützen zu lassen, drückt jedoch eine Erwartungshaltung sowohl ihr wie auch Jean-Christophe gegenüber aus, mit der sie nicht gerechnet hat. Was nun in der nächsten Stunde auf sie zukommen wird, vermag sie in diesen Sekunden nicht zu überblicken. Dies bereitet ihr Unbehagen, ja sogar leichte Angst. Sie bittet mit leicht brüchiger Stimme um wenige Minuten Geduld, zieht sich ins Gästezimmer der Villa zurück und kehrt jedoch sogleich mit dem kleinen braunen Lederkoffer, den sie gestern von ihrer Stiefmutter während des Hochzeitsmahls überreicht bekam, zurück. Sie öffnet diesen, entnimmt ihm die Martinet und legt diese Jean-Christophe in die Arme. Sie erklärt, nunmehr mit lauter und fester Stimme: Lieber Jean-Christophe, ich habe grosses Vertrauen in dich und ich weiss, dass du zu erkennen vermagst, wessen ich heute bedarf. Ich unterziehe mich deiner liebevollen Gewalt.

Jean-Christophe ist durch diese würdevolle und unterwerfende Erklärung und die Übergabe des Erziehungsinstruments überrumpelt und guckt etwas verdutzt in die Runde. Er fasst sich aber schnell und meint nur: Du kennst das "Protocole royale" bestens. Sophie nickt. Jean-Christophe bittet die Anwesenden, ihre Getränke langsam auszutrinken, und Sophie, sich nochmals auf der Toilette zu erleichtern. In einer Viertelstunde sollen sich alle wieder hier versammeln, so dass zu dem Akt, der sich bedauerlicherweise als notwendig erweise, geschritten werden könne. Sophie schliesst sich in eine der Gästetoiletten ein und atmet schwer. Es gelingt ihr nur mühsam, ihre Notdurft zu verrichten. Was geschieht jetzt? Warum hat Jean-Christophe eine Pause eingelegt? Sie ahnte bereits zuvor, als sie die Martinet aus dem Gästezimmer holte, dass sie nicht mit einigen symbolischen Streichen von Jean-Christophes Hand auf ihren Hintern davon kommen wird. Dessen wird sie sich jetzt gewiss, alles andere würde den Variationenreichtum des "Protocole royal" kaum ausschöpfen. Sie sieht angestrengt auf die Uhr und ist dafür besorgt, nach 14 Minuten wieder auf der Terrasse zu stehen, will sie doch nicht durch eine Verspätung eine Verschärfung ihrer "Correction" riskieren.

Nachdem sich alle wieder versammelt haben, nimmt Jean-Christophe Sophie bei der Hand. Er führt sie, gefolgt von allen Anwesenden die drei Stufen von der Terrasse zum Garten hinunter und dann weiter zu einem dreissig Meter entfernten alten Baum. Sophie ist bleich. Als sie ihre Martinet, die in knapp zwei Meter Höhe an einem grossen Ast hängt. sowie die am Boden liegenden Lederutensilien erblickt, wird sie schlagartig rot im Gesicht. Dann hört sie den Befehl von Jean-Christophe: Entkleide dich - vollständig! Die Mehrzahl der Zuschauer blicken einander fragend und erstaunt an, doch Sophie ist sich klar, was ihr widerfahren wird. Schweigend blickt sie in die Runde, in die Gesichter der Anwesenden und dann ins Weite. Und ebenso schweigend zieht sie sodann Stück für Stück ihre Kleider aus. Dass fast dreissig Menschen sie dabei beobachten, ignoriert sie, oder besser verdrängt sie. Von einem Scham anzeigenden Zögern oder gar von einem Abwarten des nochmaligen Befehls, sich wirklich vollkommen auszuziehen, sieht sie ab. Ihre Kleidung legt sie in einen Wäschekorb, der links neben dem Baum offensichtlich zu diesem Zweck hingestellt wurde. Ihre intimen Blössen verdeckt sie mit ihren Händen, obwohl sie weiss, dass ihr dies nicht helfen kann. Jean-Christoph ergreift sie am linken Oberarm, führt sie unter den bereits genannten Ast, dreht ihren Körper, so dass sie ihr Gesicht dem Baumstamm zuwendet und knapp einen Meter von diesem entfernt frei steht und heisst sie, so stehen zu bleiben. Dann holt er eine kleine Bockleiter, die neben dem Wäschekorb liegt und stellt diese neben Sophie. Er klettert hinauf und fordert Sophie auf, ihre Arme in die Höhe zu strecken. Mittels Ledermanschetten, die mit einer kurzen Kette verbunden sind, fixiert er Sophies Hände auf Asthöhe und klettert wieder hinunter. Die Bockleiter stellt er weg und tritt zurück. Sophies Körper ist nun ungeschützt den freien Blicken der Familie Saumur und der übrigen Gäste ausgesetzt: der kleine, feste Busen, der wunderbar runde und knackige Hintern, das üppige dunkle, sorgfältig in Form gestutzte Schamhaar. Jean-Christophe ist stolz auf seine hübsche und höchst erotische Gattin, und es erklingen auch manche anerkennenden Rufe aus der Menge.

Jean-Christophe fragt Sophie, ob sie eine Ahnung habe, warum sie nun hier stehe und weshalb alle diese Leute zugegen seien. Sophie hält kurz inne. Die Frage ist natürlich wieder einmal selten blöd. (Oder doch nicht?) Dann beginnt sie zum Erstaunen aller Anwesenden, auch Jean-Christophes, in ruhig, sachlichem und emotionslosem Ton mit einem rechtshistorischen Stegreifvortrag: Sie benennt das "Protocole royal" von 1723 als rechtliche Grundlage des Brauchs der "Correction à l'achèvement et à la bienvenue", geht kurz auf dessen Zweck ein, wendet sich dem zweiten Teil zu, der "Correction à la bienvenue", weist darauf hin, dass diese in der Regel in Form einer leichten, eher symbolischen Züchtigung durch den Ehemann mit blosser Hand auf das unbekleidete Gesäss der frisch vermählten Ehefrau erfolge und dass aber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, andere, schärfere Formen zugelassen seien. Vorliegend seien zwei mögliche Begründungen für eine von der Regel abweichende Form der "Correction" zu diskutieren. Sowohl die mangelnde Bewahrung der vorehelichen "Unschuld" wie auch die Verweigerung des Vollzugs der Ehe in der Hochzeitsnacht bildeten Grund, die fehlbare Ehegattin einer Züchtigung zuzuführen, und zwar auf den zu diesem Zweck vollständig entblössten Körper und vor idealerweise nicht zu kleinem und nach Alter wie nach Geschlecht gemischtem Publikum, wobei die Exekution der Züchtigung auch jetzt in den Händen des Ehemannes liege. Die Zweckbestimmung der Entkleidung variiere: Beim die "Unschuld" nicht wahrenden Weib diene diese der Beschämung und zusammen mit dem zugefügten Schmerz, der Austreibung der Schamlosigkeit in der Hoffnung, die fehlbare Frau so zu sittsamem Leben und zu absoluter Treue in der Ehe zu bewegen. Bei der den Vollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht verweigernden Frau solle die Entkleidung umgekehrt der Durchbrechung einer der Erfüllung des Ehezwecks widerstrebenden Schamschranke dienen. Indem die Frau dem Blick einer Vielzahl von Männern auf ihren blossen Leib ausgesetzt werde, lerne sie idealerweise, sich ihrem angetrauten Ehemann so zu präsentieren, wie sie für diesen geschaffen und bestimmt sei. Im vorliegenden Fall kollidierten diese beiden Zweckbestimmungen miteinander, was sich aber praktisch nicht auswirke, da die Sanktion für beides Fehlverhalten dieselbe sei. Ein weiterer Zweck sei es, dem geschädigten Ehemann Genugtuung zu verschaffen dafür, dass er nicht das privilegium prima noctis (Vorrecht der ersten Nacht) an seiner Ehefrau habe geniessen können beziehungsweise dass sein männliches Verlangen in der Hochzeitsnacht nicht natürliche Erfüllung gefunden hätte, ja er allenfalls sogar gezwungen gewesen sei, sich in seiner Not widernatürliche Linderung zu verschaffen, indem er Hand an sich selbst habe legen müssen. Ein dritter Zweck sei die Ermahnung unverheirateter Jungfrauen ab 15 Jahren weshalb solche idealerweise mindestens einmal anzuweisen seien, einer solch begründeten "Correction" als Zuschauerinnen beizuwohnen. Ein vierter Zweck, über den allerdings meist nur hinter vorgehaltener Hand gesprochen werde, sei es, jungen Männern, denen die Gelegenheit hierzu ansonsten verwehrt wäre, einen ersten unverhüllten Blick auf diejenigen Körperregionen einer geschlechtsreifen Frau zu geben, welche aus natürlichen Gründen von den entsprechenden des Jünglings abwichen. Und fünfter hier zu nennender Zweck sei es, der Gefahr von Aufständen gegen König, später Kaiser und Republik entgegenzuwirken. Die belustigende Zurschaustellung einer jungen nackten Comtesse oder Baronesse, also einer Frau höheren Standes, habe beruhigende Wirkung auf den männlichen Pöbel des unteren Standes und sei geeignet Neid, Schadenfreude und andere niederen Gefühle des weiblichen Pöbels befriedigen. So diene die Entkleidung der fehlbaren Frau privaten Zwecken und der Staatsraison.

Die Anwesenden haben gebannt und schweigend zugehört. Wie nun Sophie ihre Ausführungen geschlossen hat, spenden ihr einige spontan Beifall. Die Situation, wie eine splitternackte und durch Fesselung bewegungsunfähige oder zumindest stark bewegungseingeschränkte junge Frau vor ihrem sie angaffenden Publikum in sachlich distanzierter Weise über ihre eigene Situation aus historischer Sicht reflektiert, ist beinahe kafkaesk und komödiantisch, auch stark, und lässt  rasch ein Gelächter und ein Geschnatter einsetzen. Jean-Christophe unterbricht dieses jedoch rasch und fragt Sophie in leicht höhnischem Ton, ob die grosse Juristin ihre beeindruckenden theoretischen Erkenntnisse auch auf den praktischen Fall anzuwenden oder gar ihr eigenes Urteil zusprechen in der Lage sei. Sophie lacht kurz auf und meint, zu urteilen unterlasse sie gerne, denn sie sei nicht ganz ohne persönliches Interesse am Ausgang der Urteilsfindung. Auch vermute sie, dass das Urteil über sie bereits gefällt worden sei, bevor sie nackt an den Baum gebunden worden sei. Schliesslich befänden sie als sich im Garten des Hauses eines höheren Richters der Französischen Republik, der sich wohl kaum dem Vorwurf aussetzen möchte, unter seinen Augen werde eine junge Frau nackt einem peinlichen Verhör unterzogen und der Wahrheits- und Urteilsfindung zugeführt, eine Verhörmethode, welche einer Bananenrepublik würdig und bereits im Frankreich des 18. Jahrhundert verpönt gewesen sei. Im Übrigen sei es ihr nicht entgangen, dass Roger (der 17-jährige Sohn der älteren Schwester Jean-Lucs) seit geraumer Zeit seinen Blick beständig zwischen ihre Schenkel gerichtet halte, ohne dass er zurecht gewiesen werde, womit die Erfüllung eines der genannten Zwecke ihrer Entblössung, nämlich einem jungen Mann die weibliche Anatomie näher zu bringen, bereits Erfüllung finde. (Roger wird puterrot im Gesicht und fühlt sich bei seinen lüsternen Gedanken ertappt.) Auch Isabelle, welche es sich, wie bereits zwei Tage zuvor nicht habe nehmen lassen, anzureisen, um sich am Leiden ihrer Nachfolgerin als Partnerin ihres früheren Freundes zu weiden, werde ihre Befriedigung finden, womit der fünfte genannte Zweck, die Belustigung des gemeinen Pöbels, erfüllt werde. (Isabelle blickt Sophie mit versteinertem Gesicht an. Dann dreht sie sich um und verlässt schweigend den Ort.) Üblicherweise werde die vollkommene Entkleidung einer frisch verheirateten Frau im Rahmen der „Correction à la bienvenue“ mit einer leichten Auspeitschung verbunden. Da die Martinet unmittelbar neben ihr am Ast des Baumes hänge, gehe sie davon aus, dass sie diese zu spüren bekomme. Doch stehe dies selbstverständlich nicht in ihrem Ermessen.

Jean-Christophe bestätigt Sophie, dass er die Martinet auf ihrem sündigen Arsch tanzen lassen werde. Doch zuerst ersuche er seine Mutter, auch noch das Ihre beizutragen. Irène Saumur tritt hinter Sophie, fordert diese auf, sich nach vorne zu beugen, soweit dies ihre Handfesselung zulasse, und den Hintern weit herauszustrecken. Sophie sieht, dass ihre Schwiegermutter Handschuhe trägt und dass sie in der rechten Hand ein Bündel mit Reisig hält. Solches glaubt Sophie auf den ersten Blick zu kennen, nämlich aus dem Thermal- und Heilbad und der Sauna, wo leichte Schläge mit Reisig gelegentlich der Förderung der Durchblutung der Haut dienen. Schwungvoll führt Irène das Reisigbündel dreimal über Sophies Hintern, was zwar zieht, jedoch keine nennenswerten Schmerzen bereitet. Dann führt Irène das Bündel einmal langsam von unten her die Pospalte entlang hinauf bis zu Sophies Kreuz und tritt zurück. Jetzt stöhnt Sophie auf: das Reisigbündel ist mit einigen halb getrockneten Brennnesselzweigen durchsetzt, welche nun ihre Wirkung entfalten. Der Po brennt saumässig und die Hitze breitet sich blitzschnell aus, fährt voll ins Genital und löst augenblicklich eine immense sexuelle Erregung aus. Sophie spürt, wie sie rasch feucht wird, und sie stöhnt unwillkürlich nochmals auf. Diesmal ist es ein Lustschrei. Dann beisst sie sich auf die Zähne. Lange brauchte sie, bis sie sich in der intimen Zweisamkeit mit einem Mann soweit lösen konnte, dass sie ihre Lust ungehemmt herausstöhnen konnte. Doch würde sie dies nie in Gegenwart von fast dreissig Menschen, die sie zum Teil kaum kennt, zulassen. Ihr kommt in den Sinn, dass sie einmal gelesen hat, in früheren Jahrhunderten und in verschiedenen Kulturen seien Frauen, welche ihrem Ehegatten den ehelichen Verkehr mit der Begründung verweigern, sie hätten keine Lust, mit solch natürlichen Mitteln oder auch mechanisch zum Orgasmus getrieben wurden, in der Hoffnung, sie würden, wenn sie einmal die Wonnen explodierender sexueller Lust verspürt hätten, ihre sexuelle Gefühlskälte / Frigidität und ihre Verweigerungshaltung gegenüber dem Ehemann ablegen. Ein brutales Vorgehen! Aber, Sophie hat doch nie gesagt, sie habe keine Lust auf Jean-Christophe; Müdigkeit in der Hochzeitsnacht ist doch nicht mit Gefühlskälte oder allgemeiner Verweigerungshaltung gleichzusetzen! Sie kommt nicht dazu, darüber länger nachzudenken. Jean-Christophe tritt nun neben sie und versetzt ihr rasch mit der Martinet fünf kräftige Schläge auf ihren Hintern. Der dadurch ausgelöste Schmerz wird durch die noch nicht völlig abgeklungene sexuelle Reizung ihres Genitales stark gemildert. Dann lässt Jean-Christophe von seiner Gattin ab, holt die Bockleiter und löst die Handfesselung über dem Ast. Sophie reibt sich die Handgelenke – die Lederfesselung hat doch etwas eingeschnitten – und schüttelt ihre Arme. Noch immer nackt fällt sie zuerst ihrem Jean-Christophe und dann ihren Schwiegereltern in die Arme. Sie weint jetzt, vor Glück, nicht wegen des erlittenen Schmerzes. Sie hat dies alles durchgehalten und sie hat Aufnahme in die Familie ihres Ehegatten gefunden!

Es ist nun bereits gegen halb neun. Die gesamte Gesellschaft begibt sich zurück auf die Terrasse und ins Haus. Sophie kleidet sich an und folgt sodann den anderen Anwesenden. Im Gegensatz zum vorletzten Abend nach der "Correction" in Sophies Elternhaus wird sie heute nicht zu Bett geschickt. Vielmehr hat sie ihrer Schwiegermutter zu helfen, denn diese hat Sandwichs und Kuchen bereitgestellt, ebenfalls kalte Getränke. Und wer dies wünscht, erhält einen Kaffee oder Tee ausgeschenkt. Sophie ist nun die junge Comtesse de Saumur, und als solche hat sie Haltung zu bewahren und ihre Pflichten auch gegenüber den Gästen zu erfüllen, selbst wenn der Hintern schmerzt und jetzt das Schamgefühl ob des Nacktauftritts vor all diesen Menschen voll durchdringt. Während der „Correction“ hat sie kaum Zeit gehabt, über ihre Gefühle nachzudenken. Tatsächlich sprechen einige Frauen und Männer vom Dorf Sophie als Madame la Comtesse an, woran sie sich nicht zu gewöhnen vermag. Sie bemerkt aber rasch, dass alle Anwesenden mit ihrem Ehemann Jean-Christophe und grossenteils auch mit dessen Eltern per Du sind. Sie sorgt nun selbst für die gewünschte Lockerung, entweder indem sie das Du anbietet oder, bei etwas älteren Gästen, indem sie ausdrücklich wünscht, nicht als Comtesse angesprochen zu werden, was ausnahmslos zum Angebot des Dus durch die andere Person führt. Einige der noch unverheirateten anwesenden Frauen sehen sich mit der gespielten Erwartung konfrontiert, dass auch sie sich zur gegebenen Zeit der "Correction" unterziehen werden, was diese teils lachend, teils schamhaft berührt ablehnen. (Immerhin scheint Sophie einen Damm gebrochen zu haben, indem es in den folgenden fünf Jahre noch zu zwei Eheschliessungen mit „Correction“ kommen wird, worunter diejenige von Sophies und Jean-Christophes Trauzeugin Henriette, welche an diesem Abend ihren künftigen Ehemann kennen lernt.) Im Lauf des Abends nimmt Sophie den 17-jährigen Roger an der Hand und führt ihn in den Garten, wo sie zehn Minuten mit ihm allein spricht und ihn um Entschuldigung bittet. Es war wirklich nicht nett gewesen, den Jüngling während der „Correction“ in eine peinliche Lage zu bringen, indem sie diesem an den Kopf warf, er blicke ihr zwischen die Beine. Sie macht ihm klar, dass sie dies nicht als angenehm empfunden habe, jedoch zweifellos an seiner Stelle das gleiche getan hätte, sei dieses Interesse doch nur natürlich. Immerhin habe er dies ehrlich und offen getan, im Gegensatz zu einigen so genannt erwachsenen Zuschauern, welche ihre Blicke verstohlen auf dieselbe Stelle gerichtet hätten. Die „Correction“ der jungen Comtesse de Saumur bildet jedoch nur eines von vielen Gesprächsthemen. Ein hübscher Nebeneffekt des Abends ist, dass die Rechtsanwältin Sophie in den nächsten Monaten einige auch lukrative Aufträge aus dem Dorf gewinnt. „Vitamin B“ (Beziehungen) spielen in fast allen Lebenslagen eine Rolle.

Gegen Mitternacht, als die Gäste alle gegangen sind und nur noch Irène, Jean-Luc, Sophie und Jean-Christophe im Haus sind, erfährt Sophie, dass Irène vor fast genau 30 Jahren ebenfalls mittels "Correction" Aufnahme in die Familie Saumur gefunden habe und sich dem Brauch nur aus grosser Liebe zu Jean-Luc unterzogen habe. Die heutigen jungen Leute, meint sie, seien nicht mehr so verklemmt und hätten ein viel gesünderes und offeneres Verhältnis zu ihren Körpern als Irènes und Jean-Lucs Generation. Sie selbst sei noch „unberührt“ in die Ehe gegangen und habe aus Scham in der Hochzeitsnacht darum gebeten, mit der Entjungferung zuwarten zu dürfen. Welche Folge dies gehabt habe, könne sich Sophie nach dem heutigen Abend vorstellen. Sie, Irène, wäre am Liebsten im Erdboden versunken, als sie ebenfalls nackt unter einem Baum hier draussen im Garten gestanden sei, insbesondere als die Mutter von Jean-Luc, die Grossmutter von Jean-Christophe, ihr mittels der Brennnessel-Reisig-Behandlung vor allen Leuten den ersten wirklichen sexuellen Höhepunkt ihres Lebens beschert oder wohl eher aufgezwungen habe. Später habe sie dies als grosse Gabe und wichtige Erfahrung erkannt. Sie habe grosse Bedenken gehabt, dies heute mit Sophie zu wiederholen, denn, nicht wahr, solches sei auch heute noch ein an sich unverschämter Eingriff in die Intimsphäre einer jungen Frau. Nachdem aber Sophie selbst die "Correction" gefordert habe, habe sie es gewagt. Sophie dürfe ihr aber jetzt ohne weiteres eine kräftige Ohrfeige geben. Sophie wird beim Anhören der Schilderung ihrer Schwiegermutter noch einmal rot, denn indirekt plaudert die liebe ältere Dame natürlich auch aus, welches Feuerwerk sexueller Ekstase heute in Sophies Unterleib abgelaufen ist.


Kommentare

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gerhao schrieb am 02.03.2020 um 12:02 Uhr

ultra geil der adel in fra!!!!!

 

selena333 schrieb am 13.02.2024 um 19:32 Uhr

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