Bild 8904


Schambereich

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02.08.2005
Schamsituation

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Kommentare

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Wartburg schrieb am 09.11.2009 um 22:43 Uhr
Ich glaube nicht, daß die junge Täterin sich über den Prügelbock legen muß. Doch steht in einer Kammer ein Prügelbock, auf welchem immer ein geeignetes Instrument einsatzbereit liegt. Wenn sie renitent ist oder die Polizistin meint, das tue ihr gut und mache ihr Eindruck, so sperrt sie die Täterin fünf Minuten allein in die Kammer. Die meisten sind danach erleichtert, nochmals verschont worden zu sein, und entsprechend brav wie ein Lamm
qwertzu77 schrieb am 09.11.2009 um 22:43 Uhr
@Chistine: Das hört sich ja interessant an. Wo war das? Und was wurde dir vorgeworfen? Erzähl doch mal ...
Wartburg schrieb am 12.11.2009 um 06:59 Uhr
Was, Luxor, sollen diese spitzfindigen, besserwisserischen und kleinlichen Bemerkungen?
Cove schrieb am 28.08.2011 um 18:29 Uhr
Zu Olaf63 und Wartburg: Warum nicht der Prügelbock? Dies wäre eine Art der Ordnungsstrafe für Kleindelikte, welche im Gegensatz zur westlich - kapitalistischen Ordnungsbusse Arme und Reiche in gleicher Weise treffen würde.
Cove schrieb am 29.08.2011 um 04:30 Uhr
Vielen Dank, Wartburg. (Ich weiss, dass mir manchmal die Fantasie etwas durchgeht.)
kontor schrieb am 29.08.2011 um 05:45 Uhr
Cove, es ist schön, wenn dir die Fantasie durchgeht. Und der Gedanke hat etwas erfrischendes, wie der verwöhnten Göre die gespielt zerknirschten Gesichtszüge entgleiten, wenn sie hört, wie der Polizeirichter nicht die erwartete 150-Euro-Busse ansetzt, sondern einen blanken Arsch voll mit dem Teppichklopfer nach alter Väter Sitte anordnet.
sala schrieb am 07.10.2012 um 02:11 Uhr
Die junge Frau gehört dem weiteren Freundeskreis eines der Angeklagten an und wird heute das zweite Mal als Zeugin befragt. Das erste Mal antwortete sie zurückhaltend, unvollständig und damit den Angeklagten schonend. Diesmal wurde sie 20 Minuten vor dem Befragungstermin vorgeladen und im Korridor einer "routinemässigen" Durchsuchung ihrer Kleider und ihrer Umhängetasche nach Nachrichten und andere unzulässige Dinge für den Angeklagten unterzogen. "Der Einfachheit halber" wurden ihr die Kleider und die Tasche abgenommen und diese zur Kontrolle in einen Nebenraum verbracht. So wartet sie nun unter Aufsicht einer Polizistin splitternackt mitten im Korridor auf die Rückgabe. Fünf Minuten vor der Befragung wird der Angeklagte an ihr vorbei ins Befragungszimmer geführt, was für beide ein peinlicher Moment ist. Endlich werden ihr die Kleider und die Umhängetasche ausgehändigt, mit dem Hinweis (begleitet von einer eindeutigen Handbewegung in Richtung ihres Unterleibs), "diesmal" werde von einer Inspektion ihres Körpers abgesehen. Die junge Frau wird nun vollständig und schonungslos aussagen, im Wissen, dass sie übermorgen erneut erscheinen muss, um ihre Aussage in Gegenwart des Mitangeklagten zu erneuern, und dass sie vorsorglich wiederum 20 Minuten vor Befragungstermin zu erscheinen haben wird.
Cove schrieb am 07.10.2012 um 08:28 Uhr
@ Sala: Wieder einmal mehr Kurzgeschichte als Kommentar. Es lohnte sich vielleicht, solches als Gerüst für eine Geschichte zu verwenden, also auszubauen (Schildern von Zusammenhang, örtlicher Begebenheit, Ablauf und Gefühlen) und dann im Geschichtenteil veröffentlichen.
Stanley schrieb am 09.10.2012 um 05:17 Uhr
@ Sala: Die Entkleidung soll das Mädchen nicht nur für die Zeugenaussage, sondern allgemein einschüchtern. Da es zum weiteren Freundeskreis des angeklagten Klassenfeindes gehört, ist es grundsätzlich Objekt der Überwachung durch die Politische Polizei. Da deren Personalbestände aber beschränkt sind und das Mädchen als eher harmlos erscheint, wird zum Mittel einer einmaligen Demütigung gegriffen. Das Mädchen soll wissen, dass der Staat nicht spasst, wenn ein Bürger Kontakte zu Klassenfeinden unterhält, und dass auch ein rüderes Vorgehen denkbar wäre. Dies gelingt hier perfekt.
Bergmann schrieb am 31.07.2013 um 15:53 Uhr
Es ist der Kleindelinquentin äusserst peinlich, überhaupt in ein polizeiliches Verfahren verwickelt zu sein. Dies wird genutzt, indem "volles Programm" mit ihr gemacht wird. Leibesvisitation und dann wird sie unter einem Vorwand (vorher vergessen, die Fingerabdrücke abzunehmen, was der Polizistin natürlich gerade dann in den Sinn, kommt, wenn die Delinquentin nackt vor ihr steht) über einen längeren Gang hin und zurück geführt. Die Delinquentin wagt nicht zu protestieren und wird auch nachträglich nicht reklamieren. Denn erstes fühlt sie sich an ihrer Lage schuldig und zweitens ist sie der Polizistin dankbar, noch am gleichen Nachmittag wieder gehen zu können und nicht noch, wie ursprünglich (bloss zu ihrer Einschüchterung, aber das weiss sie nicht) angedroht, auch noch die Nacht im Polizeipräsidium verbringen zu müssen.
Huersch schrieb am 25.03.2015 um 04:39 Uhr
Der Wichser hat ne Figur wie ne Frau!
Hamlet schrieb am 27.02.2016 um 22:44 Uhr
@ Corina: Die Personalbestände sind auch in diesem Land eher knapp. Die Polizeibeamtin weiss, dass eben zwei Frauen verhaftet und ins Polizeipräsidium eingeliefert wurden, deren Körper von Alkoholexzessen geschunden ist und deren Hygiene sehr zu wünschen übrig lässt. Jene zu durchsuchen ekelt sie an und aie überlässt dies heute gerne zwei Kolleginnen. Also macht sie sich unabkömmlich, indem sie die Aufnahme von Sachverhalt und Personalien bei der kleinen Ladendiebin diesmal besonders umfassend vornimmt.
Agasul schrieb am 22.11.2016 um 21:01 Uhr
@ Mohnhaupt: Nicht nur kann sich jeder Polizist oder Staatsanwalt, welcher das Bild in den Akten findet, sich rasch ein Bild von der Angeschuldigten machen. Er ann auch ein Verhör rasch auf die richtigen Bahnen leiten und Widerspenstigkeiten vorbeugen, indem er am Anfang bei der Überprüfung der Personalien die Foto der Missetäterin vorlegt und ganz naiv fragt: "Sind Sie dies?" Oder wenn diese sich in Ausflüchte und Lügen zu retten versucht, ihr das Bild zu zeigen und zu sagen: "Daals wirkten Sie aber schuldbewusster".
Nova schrieb am 28.12.2016 um 23:21 Uhr
Diese junge Frau muss für ihr geringfügiges Delikt nicht mehr bestraft werden. Sie bedauert längst, sich in diese Situation gebracht zu haben, und hat ihre Lektion gelernt.
Mayflower schrieb am 05.02.2017 um 00:23 Uhr
Die Missetäterin schämt sich offensichtlich. Die Frage ist nun: Schämt sie sich in erster Linie ihrer Tat oder ihrer Nacktheit? Wie Neufundländer bin ich der Ansicht, dass sie heute eine peinliche Erfahrung gemacht hat, welche nachhaltig wirken wird.
Agasul schrieb am 12.04.2017 um 11:28 Uhr
Die These (Soleil) von Scham und Schmerz als Gegenstück zum Genuss der Drogen ist Brachial-Psychologie und -Pädagogik, aber auf den ersten Blick nicht abwegig. Das Mädchen auf dem Bild wird es sich dreimal überlegen, ob es für die kurz anhaltenden Lustgefühle, welche eine Portion Rauschgift vermittelt, wirklich die Erinnerungen daran wiedererwecken will, wie es nackt mit gesenktem Kopf in einem Korridor des Polizeigebäudes steht und nach und nach sich danach sehnt, sich endlich auf den Bock legen zu dürfen, um den Hintern so verklopft zu erhalten, dass es diesen noch mindestens eine schlaflose Nacht spüren wird.
Mayflower schrieb am 14.04.2017 um 23:10 Uhr
@Agasul: Das wird nicht mit jeder Person funktionieren. Bei diesem Mädchen könnte es aber gelingen. Es macht körperlich einen gesunden Eindruck und besitzt ein gut entwickeltes Schuld- und Schamgefühl. Wenn die unangenehme Situation nun noch zwanzig Minuten verlängert wird und mit einigen scharfen Riemenstreiche auf den erfreulich breiten nackten Arsch getoppt wird, könnte das Thema "Drogen" wirklich für die nächsten 12 Jahre erledigt sein.
Bergmann schrieb am 19.04.2017 um 16:34 Uhr
@ Soleil: Gut gemeint vom Stadtparlament, aber nicht realistisch. Das Verklopfen des Arsches einer jungen Dame braucht im Rechtsstaat eine richterliche Anordnung, was mit Papierkram verbunden ist. Auch haben weder die Polizei noch der Ordnungsamtsrichter Interesse daran, als Prügelbeamte zu gelten. Also wird die junge Dame das Polizeiamt heil verlassen. Aber ein Prügelbock im Polizeiamt kann durchaus eindrucksvoll sein. Wenn der junge Dame nach ihrer Durchsuchung, selbstverständlich noch immer nackt, der Prügelbock gezeigt wird und sie gefragt wird, ob sie sich vorstellen könne, wie sich eine Rute hier hinten drauf anfühle, und die Polizistin dabei mit einer Hand sanft einmal über ihren Arsch streicht, wird sie zumindest zusammenzucken oder sogar, wenn sie nicht abgebrüht ist, eine spontane körperliche Reaktion in Gestalt einer leichten Rötung der Arschbacken erleben.
Hamlet schrieb am 24.04.2017 um 23:01 Uhr
Ich denke, dass einige Kommentatoren zu viel in das Bild (und das Bild 8903) hinein interpretieren. In diesem Land wird eine Durchsuchung von Kleidern und Taschen etc. rascher als bei uns üblich mit der vollständigen Entkleidung der betroffenen Person verbunden und dies erfolgt nicht zwingend in einem geschlossenen Raum. Die Wiederbekleidung nach der Durchsuchung (die offenbar Verdächtiges zutage gebracht gat) scheint auch nicht erste Priorität zu haben und kann bis zur Protokollierung des Ergebnisses der Durchsuchung und der Aufnahme der genauen Personalien warten. Diese Protokollierung bedarf aber eines PC, und der ist in diesem Raum leider nicht vorhanden, was zu einer weiteren Verzögerung führt.
Mayflower schrieb am 13.10.2017 um 09:20 Uhr
(eine andere Variante) Monika Wastelmeyer ahnte, dass es unangenehm wird, als sie von einer Polizeistreife angehalten wurde, da sie eben mit dem Fahrrad in der verbotenen Richtung durch eine Einbahnstrasse gefahren war. Sie wurde samt Fahrrad "zur Aufnahme der Personalien" in das nahe Polizeipräsidium verbracht, wo sie sich zu ihrem Erschrecken für die "einfache Effektenkontrolle" vollkommen entkleiden und die Hände über dem Kopf an die Wand legen musste (siehe 8903). Jetzt, nach der Effektenkontrolle
Mayflower schrieb am 13.10.2017 um 09:46 Uhr
(Fortsetzung der anderen Variante) Jetzt nach der Effektenkontrolle wird sie unter dem Vorwand, es seien noch "Abklärungen vorzunehmen" in eine Arrestzelle geführt, dies ohne dass sie sich zuvor ankleiden durfte. Nach 45 Minuten wird sie zu ihren Kleidern zurückgeführt, darf sich endlich ankleiden umd muss nun noch 30 Euro Geldstrafe für den Verkehrsregelverstoss zahlen. Dann wird sie zusammen mit dem Fahrrad kommentarlos entlassen. Monika Wastelmeyer weiss, dass es keinen Sinn hat zu protestieren. Sie ist nicht die erste junge Person, welcher solches oder ähnliches widerfährt. Es gilt seit knapp einem Jahr bei der örtlichen Polizei die "Null-Toleranz-Doktrin".
Mayflower schrieb am 13.10.2017 um 19:07 Uhr
Nach nochmaliger Lektüre muss ich eingestehen, dass mein gestriger Kommentar nicht gut ist. Zu lange für einen Kommentar, zu kurz und am falschen Ort für eine Geschichte.
sala schrieb am 15.10.2017 um 11:59 Uhr
Mayflower, dann schreib doch deine Geschichte!
Russel schrieb am 30.08.2018 um 16:02 Uhr
Der jungen Dame war es bereits unangenehm, sich einer kompletten Leibesvisitation unterziehen zu müssen (Biöd 8903), doch verstand sie dies. Erstaun5 und beschämt ist sie nun aber, dass sie unter dem Vorwand, es müssten noch die Fingerabdrücke abgenommen werden, abgeführt wird, und dies über einen langen Korridor mit offenen Bürotüren und ohne sich zuvor ankleiden zu dürfen.
dracula schrieb am 12.07.2019 um 05:06 Uhr

@Panzerkreuzer: Olga Karlow ist Jungpolitikerin und kandidiert für die Stadtverordnetenversammlung. Da auf einem Wahlwerbezettel eine Fotografie von ihr zu sehen ist, selbstverständlich artig bekleidet, aber ebenso selbstverständlich mit vollem Namen, verstärkt sich die beschämende Wirkung, dies insbesondere, da die dem gegnerischen Lager nahestehende Lokalzeitung eine Fotografie der nackten Gesetzesbrecherin auf ihrem Heimweg durch die Stadt auf die Titelseite setzt. Olga Karlow sieht keine Wahlchancen mehr und einige ebenfalls kandidierende „Parteifreunde“ freuen sich insgeheim und distanzieren sich öffentlich von ihr. Olga Karlow, die glaubt, nichts mehr verlieren zu können, tritt in einer Wahlveranstaltung die Flucht nach vorne an und spricht offen über ihr Fehlverhalten. Sie wird mit der fünftbesten Stimmenzahl in die Stadtverordnetenversammlung gewählt und anderthalb Jahre später überraschend Dritte Bürgermeisterin, die jüngste in der Geschichte der Stadt, sein.

Russel schrieb am 14.06.2020 um 02:56 Uhr

Das Vorgehen entspricht nicht internationalen Gepflogenheiten. Die Leibesvisitationskammer in der hiesigen Polizeiwache ist jedoch recht eng. Unter Hinweis auf die Abstandsregeln im Zusammenhang mit Covid-19 wird die Entkleidung verdächtiger Personen vorübergehend und probeweise in den Korridor verlegt und die genaue Betrachtung des Körpers durch zwei Fotos von der Seite (8903) und von vorn (8994) ersetzt. Dabei wird in Kauf genommen, dass mindestens der fotografierende Polizeibeamte, manchmal auch andere Personen zusätzlich zum die Leibesvisitation vornehmenden Polizeibeamten (vorliegend eine Beamtin) einen Blick auf den Körper der verdächtigten Person werfen können. Aber gesundheitspolitische Anforderungen haben derzeit klar Vorrang vor dem Anliegen der Intimität.

sala schrieb am 25.10.2020 um 17:53 Uhr

In der "Karriere" einer Kleinkriminellen gibt es ein erstes Mal einer gründlichen Durchsuchung .....

Litze schrieb am 26.10.2020 um 10:06 Uhr

Hübsches Mädel

glatt schrieb am 01.07.2021 um 23:30 Uhr

Die junge Frau war bereits etwas überrascht, als ihre kleine Ordnungswidrigkeit (Fahrradfahren im Stadtpark trotz Fahrverbot)  Anlass zur Überführung ins Polizeihaus bildete. Noch überraschter war sie, als sie für eine Körper-, Kleider- und Tschenkontrolle sich völlig entkleiden musste (Bild 8993)). Entsetzt und beschämt ist sie, als sie anschliessend, ohne sich zuvor wieder ankleiden zu dürfen, in eine Zelle geführt wird. Drei Stunden später wird sie aus der Zelle geholt und es wird ihr ein Bussenzettel über EUR 20 wegen Verkehrsregelverstosses in die Hand gedrückt. Jetzt darf sie sich ankleiden und sie wird kommentarlos entlassen. Sie versteht die Welt nicht mehr, denn sie ahnt nicht, dass sie Opfer einer Verwechslung wurde.

dracula schrieb am 15.01.2022 um 14:19 Uhr

ein robuster Körper - dies schliesst natürlich Schamgefühle nicht aus.

Wartburg schrieb am 19.04.2022 um 04:38 Uhr

Schämt die junge Frau sich so? Oder ist es in diesem Staat Brauch, junge Erwachsene, die sich wiederholt "daneben" benehmen, in scharfer Weise zu kontollieren (Bild 8903) und verwarnen und dies fotografisch festzuhalten? Gehört dazu, dass die Fehlbare die Demuts- und Schamhaltung einnehmen muss, also mit gesenktem Kopf den Blick auf den Boden richten muss? Ist die Frau der Verzweiflung nahe, da sie weiss, dass diese Bilder plötzlich an ganz anderen Stellen wieder auftauchen können, beispielsweise wenn sie sich um eine anspruchsvolle Staatsstelle bewirbt oder für eine staatliche Leistung ein Gesuch stellen muss?

kontor schrieb am 09.07.2022 um 19:47 Uhr

@Wartburg - 19.4.2922:  Deine Fragen machen Sinn. Dazu folgendes: Über jeden mündigen Einwohner wird ein „Bürgerbuch“ geführt. Früher erfolgte dies in Papierform, heute immer öfters digital. Dies ist einfacher und verlockt zu einer Ausweitung der Dokumentationstätigkeit. Leider hinkt der Datenschutz bezüglich der „Bürgerbücher“ hinten drein. So kommt es, dass Leibesvisitationen vielmals fotografisch dokumentiert und im „Bürgerbuch“ zwischengespeichert, aber nach Übertragung in die Untersuchungsakten nicht gelöscht werden. Die junge Frau weiss, dass sie nicht ausschliessen kann, dass auch Beamte des Steueramtes oder ihr Mathematiklehrer am Gymnasium ohne bösen Willen Einblick ins „Bürgerbuch“ nehmen ….

glatt schrieb am 10.07.2022 um 03:45 Uhr

@ Kontor: Vielleicht eilt es den Politikern mit der Auffüllung der Datenschutzlücken zum Bürgerbuch nicht wirklich und ist eine Prangerwirkung auch erwünscht.

schampuss schrieb am 04.08.2022 um 13:54 Uhr

Wenn man nicht erkannt werden will: Gesicht  bedecken !

kontor schrieb am 14.08.2022 um 13:16 Uhr

@schampuss: Vielleicht ist gerade erwünscht, das Mädchen zu erkennen. Der Ratschlag, das Gesicht zu bedecken, überzeugt nicht. Angenommen das Mädchen ist die Tochter eines sittenstrengen Predigers der örtlichen Freikirche ….

schampuss schrieb am 22.08.2022 um 05:25 Uhr

Nee, nur weil ich nix anhabe, heisst das noch lange nicht, dass ich nackig bin.

Nova schrieb am 20.10.2022 um 22:41 Uhr

realsozialistische Nacherziehung

patrim30 schrieb am 21.10.2022 um 04:52 Uhr

zur Hinrichtung 

schampuss schrieb am 21.11.2022 um 15:49 Uhr

Die linke denkt: Die hats gut, die wird wieder durchgefingert und darf nackig vortanzen. Aber ich muss wieder selber an mir herumspielen.

sala schrieb am 23.12.2022 um 06:50 Uhr

@patrim30: Geschmackloser Quatsch

arth schrieb am 23.12.2022 um 14:12 Uhr

erzwungene nacktheit diszipliniert

schampuss schrieb am 19.02.2023 um 17:21 Uhr

Die rechte: Ich mach mir gleich in die Hosen, Mist, ich hab ja gar keine an ...

Basilea schrieb am 13.07.2023 um 12:39 Uhr

Die harmlose Tochter des Polizeidirektors hat möglicherweise Mist gebaut. Selbstverständlich orientiert die Polizistin ihren Chef über den „unangenehmen Verdacht“ und selbstverständlich gibt der Papa „grünes Licht für alle zweckdienlichen Abklärungen“, da er nicht dem Vorwurf ausgesetzt werden will, auf die Schonung eines Familienmitglieds hingewirkt zu haben. Für die Tochter wird es peinlich, doch führt das rigorose Vorgehen letztlich zur vollständigen Beseitigung des Verdachts und liegt im Interesse von Vater und Tochter.

dracula schrieb am 26.08.2023 um 19:48 Uhr

@ Wartburg: Ich glaube auch nicht, dass sie auf den Prügelbock muss. Wenn ich aber ihre Zerknirschung und Scham sehe, so vermute ich, dass dies ihr mehr als Recht wäre.

Litze schrieb am 27.08.2023 um 11:47 Uhr

Hübsches Mädel

Basilea schrieb am 25.12.2023 um 20:51 Uhr

Das Bild 8903 zeigt vermutlich eine routinemässige kombinierte Taschen-, Kleider- und Körperkontrolle, Vielleicht sah die Polizistin etwas, was es genauer zu prüfen gilt. Kurzerhand beschlagnahmte sie die Tasche und die Kleider und führt nun die verdutzte Verdächtigte ab - eben wie sie gerade ist - unverhüllt (Bild 8994). Auch dies ist routinemässig, aber natürlich unangenehm.

sala schrieb am 26.12.2023 um 02:10 Uhr

@basilea: Da die junge Frau jetzt keine Kleider mehr hat, müssen ihr solche gebracht werden und kann sie erst dann entlassen werden. Dazu muss ihre Familie orientiert werden. Das ist das eigentliche Unangenehme.

Stanley schrieb am 09.03.2024 um 00:21 Uhr

Der bislang verbotene Konsum „weicher“ Drogen ist seit kurzem nicht mehr strafbar. Nicht ausgeschlossen sind aber lokale Drogenpräventionsmassnahmen. Diese können  äusserst unangenehm sein, da sie mit beschämender Kontrolle und Disziplinierung verbunden sein können. Wer einmal 40 Minuten splitternackt im Polizeipräsidium steht, dem oder der kommt die Freude an berauschenden Substanzen für Monate, Jahre oder überhaupt abhanden.