Die Gefangene blickt herrlich entsetzt. Vermutlich ist sie eine Kleindelinquentin, keine Berufsverbrecherin, die nun erstmals ein Gefängnis von innen sieht.
Es kommt hinzu, dass die Delinquentin nicht allein mit der Gefängniswärterin ist (siehe die Mitgefangene links im Bild, habe ich bei der ersten Betrachtung übersehen). Ist es ihr doch jeweils schon etwas unangenehm, sich "unten" von ihrem Ehemann berühren zu lassen. Und nun geschieht dies durch eine ihr bislang fremde Frau, welche durch Berufsroutine keine Hemmungen mehr hat, sehr direkt zuzugreifen - und dies eben in Gegenwart von Mitgefangenen.
Wenn an einem Morgen mehrere Verurteilte ihre Strafe antreten, erfolgt die Aufnahme kollektiv. Dazu gehört auch die gandgreifliche Überprüfung, ob die Gefangene etwas ins Gefängnis einschmuggeln will. Anspruch auf Intimsphäre gibt es nicht. Das Gefängnisregime ist für Erstmalige gewohnheitsbedürftig. Aber eben: der Knast ist kein Ponyhof!
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Wenn an einem Morgen mehrere Verurteilte ihre Strafe antreten, erfolgt die Aufnahme kollektiv. Dazu gehört auch die gandgreifliche Überprüfung, ob die Gefangene etwas ins Gefängnis einschmuggeln will. Anspruch auf Intimsphäre gibt es nicht. Das Gefängnisregime ist für Erstmalige gewohnheitsbedürftig. Aber eben: der Knast ist kein Ponyhof!