Ja, Strafe muss sein. (Wofür? Das wissen wir nicht.) Sie durfte wählen, und da sie eine robuste Frau ist, deren Arsch etwas auszuhalten vermag, zögerte sie nicht . Denn so hat sie es rasch hinter sich, dachte sie. Doch jetzt leidet sie. Dies weniger wegen des körperlichen Schmerz, den hält sie in der Tat aus. Vielmehr unterschätzte sie die beschämende Wirkung, vollkommen nackt, mit unbeweglich ausgebreiteten Armen und unter freiem Himmel vor einem Dutzend spöttisch grinsenden Männer und Frauen, die sie alle gut kennt, ihre Haue zu empfangen. Dass sie nicht als Erste in dieser Weise hier steht und auch nicht die Letzte sein wird, und dass es keine zwei Wochen her ist, seit sie selber eine schadenfreudige Zuseherin war, vermag sie im Moment nicht zu trösten.
Eine gut gebaute, robuste Frau, welche diese Züchtigung wohl gut aushält, ohne einen Schaden zu erleiden. Vielleicht empfindet sie die Beschämung und dn Schmerz sogar als anregend. Jedenfalls wäre es interessant, die Geschichte hinter dem Bild zu erfahren.
Ein fast vergessener Paragraf im Strafgesetzbuch öffnet die Möglichkeit, unter 30 Jahre alten Straftätern anstelle einer Geldstrafe oder einer kurzen Haftstrafe einen öffentlichen Erziehungsakt angedeihen zu lassen.
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