Die Entkleidung zwecks umfassender Durchsuchung von Kleidung und Körper in Gegenwart des das Verhör leitenden Beamten hat kriminal- und verhörtaktische Gründe. Auch sind wir hier nicht in einem westeuropäischen Kuscheljustizstaat.
Mit Entsetzen blickt das Mädchen auf die rechte Hand der Polizistin mit dem Plastikhandschuh und hält reflexartig seine eigene Hand vor das Geschlecht.
@ Laurenz: Hier scheiden sich Theorie und Praxis. Hätte man sie vor einigen Tagen gefragt, ob sie sich einer Aufforderung, sich vor männlichen Polizisten für eine Überprüfung nackt zu machen, folgen würde, hätte sie solches entrüstet zurückgewiesen. Jetzt, da dies tatsächlich geschieht, denkt sie gar nicht daran, dass sie sich weigern könnte. Sie unterzieht sich einfach willenlos dem ihm vorgegebenen Ablauf. Als dann plötzlich der Hirnkasten wieder einschaltet und sie die Situation kritisch zu durchdenken beginnt, ist sie bereits nackt. Ein Rückzieher gibt keinen Sinn mehr. Also verdrängt sie ihre Schamgefühle und kooperiert weiter.
@Agasul, Laurenz: Vielleicht weiss sie genau, dass sie verlangen kann, dass der männliche Beamte den Raum verlässt. Aber Trotz hält sie davon ab, dies zu verlangen: Soll doch der Kerl mit eigenen Augen sehen, dass ich keine unerlaubten Dinge auf mir trage!
Nein, Zürcherin, sie bleibt Subjekt. Und die Polizisten werden dafür sorgen, dass sie innerlich nicht abschaltet, eben nicht zum reinen, willenlosen Objekt wird.
Die Touristin weiss selbstverständlich, dass in ihrer westlichen Heimat sie sich nicht vor einem männlichen Staatsfunktionär entkleiden müsste. Aber gilt dies auch in diesem südamerikanischen Staat? Sie weiss es nicht und sie will die Sache rasch hinter sich bringen und insbesondere nicht mangels Kooperation in Haft gesetzt werden. Also zieht sie sich aus, dies auch mit dem Gedanken, dass sie die kontrollierenden Beamten wohl später nie mehr zu Gesicht bekommen wird und es ihr spätestens morgen egal sein kann, wer sie heute nackt gesehen haben wird.
@ arth: Vielleicht ist ihre Ohnmacht und ihr Ausgeliefertsein zu relativieren, da von ihr gewollt. Wer eine solche Behandlung übersteht, ohne dass verdachtserhöhende Erkenntnisse erfolgen oder sich verstärken, wirkt glaubwürdig. Kein Staatsanwalt wird vor Gericht behaupten können, die Beweisführung gegen die Angeklagte sei deshalb so schwierig gewesen, weil Angeklagten- und Verteidigungsrechte eine effiziente Untersuchung erschwerten.
@ Stanley: Deine Gedanke ist zu weit hergeholt. Die Beschreibung von Arth „ausgeliefert, ohnmächtig“ bringt es auf den Punkt. Möglicherweise hat sich diese Frau ungeschickt verhalten und damit eine Kontrolle ausgelöst. Möglicherweise ist sie einfach Ausländerin mit einer bereits bekleidet und damit verhüllt interessant erscheinenden Oberweite und stellt sich zudem die nicht minder interessante Frage nach „westlichem“ Schamharrschnitt oder gar Blankrasur. Also lassen sich die Beamten einfach einmal unter dem Vorwand einer routinemässigen Stichkontrolle zeigen, was so alles unverhült an ihr dran ist.
@ Russel: Sie war aber nicht von Anfang an kooperativ, sondern erschwerte die ursprünglich kurz vorgesehene Routinekontrolle durch Proteste, bis dann ein scharfer Befehl „Ausziehen!“ ertönte. Nun wurde sie kleinlaut, auch weil sie fürchtete, das Flugzeug zu verpassen. Letzlich wurden sie, ihre Kleider und ihr Gepäck in den Gefangenentransporter verbracht und es ging die Fahrt direkt aufs Rollfeld. Die Reisende konnte sich während der Fahrt eiligst ankleiden und das Flugzeug startete mit einer Viertelstunde Verspätung, aber mit ihr an Bord.
@Hamlet: Es kommt hinzu, dass Donald Trump vor einer Woche eine spontane Twitter-Nachricht postete, in welcher er reichlich pauschal einen „beträchtlichen Teil“ der Touristinnen und Touristen aus drei südamerikanischen Ländern mit Drogen- und Waffenhandel und Prostitution in Verbindung brachte. An einigen Grenzübergangsstellen eines der drei genannten Länder herrscht seither im Sinne einer Revanche ein strengeres Überprüfungsregime gegenüber Amerikanern. Insbesondere riskieren jüngere und erotisch attraktive Amerikanerinnen, welche sich verunsichert oder widerspenstig zeigen, bald den Befehl „Ausziehen!“ und eine peinlich genaue Betrachtung ihres nackten Körpers im Hinblick auf die Vermutung von geweblichem Sexualleben: Intimpiercings, Tattoos mit „einschlägigem“ Motiv, „aufreizender“ Schamhaarschnitt. In diesem Zusammenhang ist der Beizug mindestens eines männlichen Beamten mit Erfahrung aus Razzien in Bordellen „nützlich“.
@speed (08.12.2006): "Drecksloch" scheint mir etwas hart zu sein. Der Raum hat wohl seinen letzten Farbanstrich vor 30 Jahren erlebt, ist renovationsbedürftig. Dies ist auch ein Problem der schwach gefüllten Staatskasse. Auch hat der unfreundliche Raum - vermutlich im Untergeschoss und mit lediglich künstlichem Licht - gewisse Vorzüge. Wer für eine Kontrolle hierhin geführt wird, hat das Bedürfnis, den Raum rasch wieder verlassen zu können und ist meist sehr kooperativ.
Ich sehe es wie dracula. "Drecksloch" (speed) geht fehl. Kontrollräume im internationalen Flughafen der Hauptstadt sehen anders aus und die Personenkontrolle entspricht dort internationalen Standards. Hier überquert aber eine allein reisende junge Westeuropäerin die Staatsgrenze über eine kleine, personell schwach besetzte Landgrenzkontrollstelle abseits der üblichen südamerikanischen Touristenpfade. Dies ist aussergewöhnlich und gibt Anlass für eine über die Prüfung des Reisepasses hinausgehende Kontrolle. Die Kontrolle der Kleider geht am raschesten, wenn diese ganz abgelegt werden. Personenkontrollen erfolgen nach dem Vieraugen-Prinzip. Es ist unter diesen Umständen naheliegend, dass ein Grenzbeamter den Raum während der Entkleidung und der kurzen Zeit der Nacktheit (vorliegend rund anderthalb Minuten) der kontrollierten Person nicht verlässt, auch wenn diese anderen Geschlechts ist. Damit wird eine vielleicht stundenlange Wartezeit vermieden. Es geht also nicht um Demütigung.
@glatt: Im Grundsatz hast du wahrscheinlich recht. Eine Demütigung ist nicht vorgesehen. Aber wenn die Durchsuchung der Kleider und des Gepäcks Grund zu Fragen gibt und / oder die Beantwortung von Fragen nicht optimal verläuft, wegen Sprachschwierigkeiten, so werden die von dir genannten anderthalb Minuten der Nacktheit bald einmal zu fünf, zehn oder gar mehr.
@ Hamlet, Russel (26.08.2019, 20.09.2019): Die junge Amerikanerin war froh, den Flieger noch erreicht zu haben. Sie kam aber nicht zur Ruhe. Sie flog mit einer südamerikanischen Gesellschaft von einem "Schurkenstaat" zu einem anderen solchen und war die einzige amerikanische Passagierin. Während sie sich zu ihrem Sitz in der zweithintersten Reihe begab, orientierte der Kapitän die Passagiere über die Abflugverspätung und die mögliche Folge (Schlechtwetterfront und weitere Verspätung). Dies tat er kurz und sachlich englisch und dann zum zunehmenden Vergnügen der Passagiere ausführlich spanisch. Die Amerikanerin verstand nicht alles, doch Wortfetzen wie Striptease, Sicherheitskontrolle, amerikanisches Mädchen waren klar genug. Sie sah die Blicke der Männer und der schadenfrohen Frauen auf sich gerichtet und sich selbst in Gedanken wiederum nackt. Sie wagte nicht zu protestieren, fürchtete sie doch, durch solches Verhalten weitere beschämende Sicherheitsmassnahmen zu provozieren.
@ Mayflower: Die Frau aus den USA wird die Peinlichkeiten dieses Tages ohne bleibenden Schaden überleben. Immerhin ist ihr Respekt zu zollen, dass sie allein durch Lateinamerika reist und auch in Kauf nimmt, dass sie als Landsfrau Trumps hie und da massiv schikaniert wird.
@Wartburg: Wie definiert man "bleibenden Schaden"? Sie wird die erlittene Erniedrigung wohl bald mehr oder weniger verarbeitet / verdrängt haben und wohl einige Zeit nicht mehr in dieses Land / mit dieser Fluggesellschaft reisen. Doch wird sie zeitlebens ein mulmiges Gefühl haben, wenn sie durch eine Sicherheitskontrolle auf einem Flughafen muss. Und wenn es dumm geht, macht sie sich dadurch verdächtig, wird häufiger einer Stichkontrolle unterzogen. Und wenn es ganz dumm geht, wird dies erneut mit einem (diesmal korrekten) Stripsearch verbunden sein.
(Stanley, 06.10.2012): Die Touristin sieht, dass die Beamtin einen Plastikhandschuh angezogen hat. Spätestens jetzt muss sie erkennen, dass die Leibesvisitation nicht bloss visuell, sondern handgreiflich erfolgen wird. In den Dienstvorschriften ist festgelegt, dass solches durch eine gleichgeschlechtliche Person erfolgen muss. Dies ist und wird hier erfüllt. Nicht bestimmt ist, ob weitere Personen im Raum sein dürfen und welchen Geschlechts diese sein müssen. Formal gesehen ist das Vorgehen korrekt.
Nein, Basliea, der Vorgang ist nicht korrekt. Die Bestimmung, wonach eine Frau nur durch eine Frau durchsucht werden darf, hat ihren Sinn und dieser Sinn ist auch in einem Staat zu beachten, der es mit Regeln nicht so ernst nimmt. Aber es gilt, wo keine Klägerin ist, da wird auch kein Richter aktiv. Bringt die Durchsuchung etwas Relevantes hervor, so wird die junge Frau wohlweislich scvhweigen, um die Sache nicht zu verschlimmern und auch, weil die drei Beamten nicht den Eindruck machen, Freude an Schreibarbeiten zu haben. Die junge Frau hat die Chance, glimpflich davonzukommen. Bringt die Durchsuchung nichts an den Tag, so ist der Vorgang rasch abgeschlossen und die Verdächtigte froh. Sollte sie sich doch förmlich beschweren, so ist der Vorgang einfach nicht aktenkundig und die drei Beamten erinnern sich nicht.
Die kleine Schmuglerin wird entweder froh sein, dass sie bald sich wieder ankleiden und mit einer Ermahnung versehen das Grenzamt verlassen darf, oder sie wird sich medienwirksam über den Zwang zum Nacktauftritt vor männlichen Grenzbeamten beschweren. Dies ist jedoch abschreckend, was erwünscht ist. Jedenfalls macht der Zwangsstriptease in der einen oder anderen Weise Sinn.
Bereits im Moment, als entschieden wurde, die junge Frau „stichprobenweise“ zu kontrollieren, war klar, dass sie letztlich völlig nackt vor mehreren Polizeibeamten beiderlei Geschlechts stehen wird. Die Kunst ist, sie glauben zu lassen, die Nacktheit sei in ihrem Interesse, weil es so schneller geht und sie überdies die Gelegenheit hat, überzeugend ihre Unschuld zu zeigen.
@Kontor: Das ist absolut richtig. Zum einen hatte sie das Pech, eben im Moment zu erscheinen, als wenig lief. Zum andern ist sie Ausländerin und sie sich entkleiden lassen kommt einer Erweiterung des kulturellen Horizontes gleich.
@Kontor/Stanley: Das Ziel ist erreicht. Die Touristen steht nackt vor den Männern. Das ging zu schnell. Lustig gewesen wäre eine sich zickig zeigende Touristin , deren Widerwillen man hätte Stück für Stück brechen können. Sie macht den Herren die Freude nicht, sei es aus Realitätssinn, um ein letztes Stück würde zu wahren, sei es aus anerzogenem Gehorsam gegen Beamte.
@Basilea/Cove: Der zu kontrollierende Mensch hat das Recht, die Leibesvisitation nur vor Menschen gleichen Geschlechts zu bestehen. Es steht aber nirgends geschrieben, darauf müsse hingewiesen werden. Verlangt die Frau nicht ausdrücklich, dass die Polizisten den Raum vor dem Striptease verlassen, so kann sie nachträglich sich nicht erfolgreich über deren Anwesenheit beschweren.
Ergänzung (Bergmann, 22.07.2021): Es besteht Unsicherheit bei den Behörden dieses südamerikanischen Staates. FKK, gemischte Sauna, sexuelle Freizügigkeit haben Einzug ins Alltagsleben genommen und die Bestimmung, wonach körperliche Untersuchungen von Verdächtigen durch Beamte gleichen Geschlechts oder Ärzte vorzunehmen sind, wurde vor acht Jahren etwas voreilig ersatzlos gestrichen. Faktisch wird heute der ehemaligen Bestimmung wieder nachgelebt, doch ist die blosse Anwesenheit andersgeschlechtlicher Beamter im Moment der Nacktheit des Verdachtssubjekts kein Tabu mehr.
Vordergründig eine Schweinerei, ein Machtmissbrauch, die junge Frau sich vor den Männern entkleiden zu lassen, und sicher nicht korrekt. Doch vielleicht hat sie die Situation auch - auf welche Weise auch immer - provoziert und ihre exhibitionistische Ader zu erkennen gegeben, worauf die Beamten noch zu gerne eingegangen sind.
Sehr unangenehm, verunsichernd und beschämend: (1) erzwungen splitternackt, (2) unter den Augen von zwei Männern [siehe die andern Bilder], (3) in einem offenen Raum mit geöffnetem Fenster zum Nebenraum und damit Einblick von aussen.
… und selbstverständlich ist die Verlockung gross, einmal eine junge Ausländerin mit üppiger Oberweite etwas vertiefter als unbedingt notwendig zu betrachten …
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Die Touristin weiss selbstverständlich, dass in ihrer westlichen Heimat sie sich nicht vor einem männlichen Staatsfunktionär entkleiden müsste. Aber gilt dies auch in diesem südamerikanischen Staat? Sie weiss es nicht und sie will die Sache rasch hinter sich bringen und insbesondere nicht mangels Kooperation in Haft gesetzt werden. Also zieht sie sich aus, dies auch mit dem Gedanken, dass sie die kontrollierenden Beamten wohl später nie mehr zu Gesicht bekommen wird und es ihr spätestens morgen egal sein kann, wer sie heute nackt gesehen haben wird.
ausgeliefert, ohnmächtig
@ arth: Vielleicht ist ihre Ohnmacht und ihr Ausgeliefertsein zu relativieren, da von ihr gewollt. Wer eine solche Behandlung übersteht, ohne dass verdachtserhöhende Erkenntnisse erfolgen oder sich verstärken, wirkt glaubwürdig. Kein Staatsanwalt wird vor Gericht behaupten können, die Beweisführung gegen die Angeklagte sei deshalb so schwierig gewesen, weil Angeklagten- und Verteidigungsrechte eine effiziente Untersuchung erschwerten.
@ Stanley: Deine Gedanke ist zu weit hergeholt. Die Beschreibung von Arth „ausgeliefert, ohnmächtig“ bringt es auf den Punkt. Möglicherweise hat sich diese Frau ungeschickt verhalten und damit eine Kontrolle ausgelöst. Möglicherweise ist sie einfach Ausländerin mit einer bereits bekleidet und damit verhüllt interessant erscheinenden Oberweite und stellt sich zudem die nicht minder interessante Frage nach „westlichem“ Schamharrschnitt oder gar Blankrasur. Also lassen sich die Beamten einfach einmal unter dem Vorwand einer routinemässigen Stichkontrolle zeigen, was so alles unverhült an ihr dran ist.
@ Russel: Sie war aber nicht von Anfang an kooperativ, sondern erschwerte die ursprünglich kurz vorgesehene Routinekontrolle durch Proteste, bis dann ein scharfer Befehl „Ausziehen!“ ertönte. Nun wurde sie kleinlaut, auch weil sie fürchtete, das Flugzeug zu verpassen. Letzlich wurden sie, ihre Kleider und ihr Gepäck in den Gefangenentransporter verbracht und es ging die Fahrt direkt aufs Rollfeld. Die Reisende konnte sich während der Fahrt eiligst ankleiden und das Flugzeug startete mit einer Viertelstunde Verspätung, aber mit ihr an Bord.
@Hamlet: Es kommt hinzu, dass Donald Trump vor einer Woche eine spontane Twitter-Nachricht postete, in welcher er reichlich pauschal einen „beträchtlichen Teil“ der Touristinnen und Touristen aus drei südamerikanischen Ländern mit Drogen- und Waffenhandel und Prostitution in Verbindung brachte. An einigen Grenzübergangsstellen eines der drei genannten Länder herrscht seither im Sinne einer Revanche ein strengeres Überprüfungsregime gegenüber Amerikanern. Insbesondere riskieren jüngere und erotisch attraktive Amerikanerinnen, welche sich verunsichert oder widerspenstig zeigen, bald den Befehl „Ausziehen!“ und eine peinlich genaue Betrachtung ihres nackten Körpers im Hinblick auf die Vermutung von geweblichem Sexualleben: Intimpiercings, Tattoos mit „einschlägigem“ Motiv, „aufreizender“ Schamhaarschnitt. In diesem Zusammenhang ist der Beizug mindestens eines männlichen Beamten mit Erfahrung aus Razzien in Bordellen „nützlich“.
@speed (08.12.2006): "Drecksloch" scheint mir etwas hart zu sein. Der Raum hat wohl seinen letzten Farbanstrich vor 30 Jahren erlebt, ist renovationsbedürftig. Dies ist auch ein Problem der schwach gefüllten Staatskasse. Auch hat der unfreundliche Raum - vermutlich im Untergeschoss und mit lediglich künstlichem Licht - gewisse Vorzüge. Wer für eine Kontrolle hierhin geführt wird, hat das Bedürfnis, den Raum rasch wieder verlassen zu können und ist meist sehr kooperativ.
Ich sehe es wie dracula. "Drecksloch" (speed) geht fehl. Kontrollräume im internationalen Flughafen der Hauptstadt sehen anders aus und die Personenkontrolle entspricht dort internationalen Standards. Hier überquert aber eine allein reisende junge Westeuropäerin die Staatsgrenze über eine kleine, personell schwach besetzte Landgrenzkontrollstelle abseits der üblichen südamerikanischen Touristenpfade. Dies ist aussergewöhnlich und gibt Anlass für eine über die Prüfung des Reisepasses hinausgehende Kontrolle. Die Kontrolle der Kleider geht am raschesten, wenn diese ganz abgelegt werden. Personenkontrollen erfolgen nach dem Vieraugen-Prinzip. Es ist unter diesen Umständen naheliegend, dass ein Grenzbeamter den Raum während der Entkleidung und der kurzen Zeit der Nacktheit (vorliegend rund anderthalb Minuten) der kontrollierten Person nicht verlässt, auch wenn diese anderen Geschlechts ist. Damit wird eine vielleicht stundenlange Wartezeit vermieden. Es geht also nicht um Demütigung.
@glatt: Im Grundsatz hast du wahrscheinlich recht. Eine Demütigung ist nicht vorgesehen. Aber wenn die Durchsuchung der Kleider und des Gepäcks Grund zu Fragen gibt und / oder die Beantwortung von Fragen nicht optimal verläuft, wegen Sprachschwierigkeiten, so werden die von dir genannten anderthalb Minuten der Nacktheit bald einmal zu fünf, zehn oder gar mehr.
@ Hamlet, Russel (26.08.2019, 20.09.2019): Die junge Amerikanerin war froh, den Flieger noch erreicht zu haben. Sie kam aber nicht zur Ruhe. Sie flog mit einer südamerikanischen Gesellschaft von einem "Schurkenstaat" zu einem anderen solchen und war die einzige amerikanische Passagierin. Während sie sich zu ihrem Sitz in der zweithintersten Reihe begab, orientierte der Kapitän die Passagiere über die Abflugverspätung und die mögliche Folge (Schlechtwetterfront und weitere Verspätung). Dies tat er kurz und sachlich englisch und dann zum zunehmenden Vergnügen der Passagiere ausführlich spanisch. Die Amerikanerin verstand nicht alles, doch Wortfetzen wie Striptease, Sicherheitskontrolle, amerikanisches Mädchen waren klar genug. Sie sah die Blicke der Männer und der schadenfrohen Frauen auf sich gerichtet und sich selbst in Gedanken wiederum nackt. Sie wagte nicht zu protestieren, fürchtete sie doch, durch solches Verhalten weitere beschämende Sicherheitsmassnahmen zu provozieren.
@ Mayflower: Die Frau aus den USA wird die Peinlichkeiten dieses Tages ohne bleibenden Schaden überleben. Immerhin ist ihr Respekt zu zollen, dass sie allein durch Lateinamerika reist und auch in Kauf nimmt, dass sie als Landsfrau Trumps hie und da massiv schikaniert wird.
@Wartburg: Wie definiert man "bleibenden Schaden"? Sie wird die erlittene Erniedrigung wohl bald mehr oder weniger verarbeitet / verdrängt haben und wohl einige Zeit nicht mehr in dieses Land / mit dieser Fluggesellschaft reisen. Doch wird sie zeitlebens ein mulmiges Gefühl haben, wenn sie durch eine Sicherheitskontrolle auf einem Flughafen muss. Und wenn es dumm geht, macht sie sich dadurch verdächtig, wird häufiger einer Stichkontrolle unterzogen. Und wenn es ganz dumm geht, wird dies erneut mit einem (diesmal korrekten) Stripsearch verbunden sein.
(Stanley, 06.10.2012): Die Touristin sieht, dass die Beamtin einen Plastikhandschuh angezogen hat. Spätestens jetzt muss sie erkennen, dass die Leibesvisitation nicht bloss visuell, sondern handgreiflich erfolgen wird. In den Dienstvorschriften ist festgelegt, dass solches durch eine gleichgeschlechtliche Person erfolgen muss. Dies ist und wird hier erfüllt. Nicht bestimmt ist, ob weitere Personen im Raum sein dürfen und welchen Geschlechts diese sein müssen. Formal gesehen ist das Vorgehen korrekt.
Nein, Basliea, der Vorgang ist nicht korrekt. Die Bestimmung, wonach eine Frau nur durch eine Frau durchsucht werden darf, hat ihren Sinn und dieser Sinn ist auch in einem Staat zu beachten, der es mit Regeln nicht so ernst nimmt. Aber es gilt, wo keine Klägerin ist, da wird auch kein Richter aktiv. Bringt die Durchsuchung etwas Relevantes hervor, so wird die junge Frau wohlweislich scvhweigen, um die Sache nicht zu verschlimmern und auch, weil die drei Beamten nicht den Eindruck machen, Freude an Schreibarbeiten zu haben. Die junge Frau hat die Chance, glimpflich davonzukommen. Bringt die Durchsuchung nichts an den Tag, so ist der Vorgang rasch abgeschlossen und die Verdächtigte froh. Sollte sie sich doch förmlich beschweren, so ist der Vorgang einfach nicht aktenkundig und die drei Beamten erinnern sich nicht.
Die kleine Schmuglerin wird entweder froh sein, dass sie bald sich wieder ankleiden und mit einer Ermahnung versehen das Grenzamt verlassen darf, oder sie wird sich medienwirksam über den Zwang zum Nacktauftritt vor männlichen Grenzbeamten beschweren. Dies ist jedoch abschreckend, was erwünscht ist. Jedenfalls macht der Zwangsstriptease in der einen oder anderen Weise Sinn.
Was ? Warum ich keinen Bikini anhabe ? Na, weil ich nackig bin.
@schampuss ???
Ach so, jetzt verstehe ich langsam, ohne Bikini bin ich wahrscheinlich nackig und mir gehört der Arsch versohlt.
Bereits im Moment, als entschieden wurde, die junge Frau „stichprobenweise“ zu kontrollieren, war klar, dass sie letztlich völlig nackt vor mehreren Polizeibeamten beiderlei Geschlechts stehen wird. Die Kunst ist, sie glauben zu lassen, die Nacktheit sei in ihrem Interesse, weil es so schneller geht und sie überdies die Gelegenheit hat, überzeugend ihre Unschuld zu zeigen.
@Kontor: Das ist absolut richtig. Zum einen hatte sie das Pech, eben im Moment zu erscheinen, als wenig lief. Zum andern ist sie Ausländerin und sie sich entkleiden lassen kommt einer Erweiterung des kulturellen Horizontes gleich.
@Kontor/Stanley: Das Ziel ist erreicht. Die Touristen steht nackt vor den Männern. Das ging zu schnell. Lustig gewesen wäre eine sich zickig zeigende Touristin , deren Widerwillen man hätte Stück für Stück brechen können. Sie macht den Herren die Freude nicht, sei es aus Realitätssinn, um ein letztes Stück würde zu wahren, sei es aus anerzogenem Gehorsam gegen Beamte.
@Basilea/Cove: Der zu kontrollierende Mensch hat das Recht, die Leibesvisitation nur vor Menschen gleichen Geschlechts zu bestehen. Es steht aber nirgends geschrieben, darauf müsse hingewiesen werden. Verlangt die Frau nicht ausdrücklich, dass die Polizisten den Raum vor dem Striptease verlassen, so kann sie nachträglich sich nicht erfolgreich über deren Anwesenheit beschweren.
Ergänzung (Bergmann, 22.07.2021): Es besteht Unsicherheit bei den Behörden dieses südamerikanischen Staates. FKK, gemischte Sauna, sexuelle Freizügigkeit haben Einzug ins Alltagsleben genommen und die Bestimmung, wonach körperliche Untersuchungen von Verdächtigen durch Beamte gleichen Geschlechts oder Ärzte vorzunehmen sind, wurde vor acht Jahren etwas voreilig ersatzlos gestrichen. Faktisch wird heute der ehemaligen Bestimmung wieder nachgelebt, doch ist die blosse Anwesenheit andersgeschlechtlicher Beamter im Moment der Nacktheit des Verdachtssubjekts kein Tabu mehr.
Vordergründig eine Schweinerei, ein Machtmissbrauch, die junge Frau sich vor den Männern entkleiden zu lassen, und sicher nicht korrekt. Doch vielleicht hat sie die Situation auch - auf welche Weise auch immer - provoziert und ihre exhibitionistische Ader zu erkennen gegeben, worauf die Beamten noch zu gerne eingegangen sind.
Sehr unangenehm, verunsichernd und beschämend: (1) erzwungen splitternackt, (2) unter den Augen von zwei Männern [siehe die andern Bilder], (3) in einem offenen Raum mit geöffnetem Fenster zum Nebenraum und damit Einblick von aussen.
… und selbstverständlich ist die Verlockung gross, einmal eine junge Ausländerin mit üppiger Oberweite etwas vertiefter als unbedingt notwendig zu betrachten …