Ute Möller wusste zwar aus dem Reiseführer, dass die Zollvorschriften bei der Einreise strikte einzuhalten sind und dass Stichkontrollen häufig sind. Wie gewissenhaft diese Kontrolle durchgeführt wird, sobald auch nur der kleinste Verdacht auf Devisenschmuggel besteht, erstaunt sie nun doch etwas.
Jennifer ist konsterniert. Als sie bei der Einreise am Flughafen kontrolliert und danach festgenommen wurde, erklärte sie - wie4 sie dies einem Merkblatt des US-Aussenministerium für Reisende entnommen hat: "Ich bin Amerikanische Bürgerin und verlange den amerikanischen Konsul zu sprechen." Dies löste Gelächter aus und machte Jennifer "besonders verdächtig", verbotene Waren und Dokumente auf sich zu tragen.
Das Höschen wurde ihr freundlicherweise belassen, jedenfalls einstweilen. Obwohl ihre intimste Stelle somit von Stoff bedeckt ist, hält sie zusätzlich ihre Hand davor. Das ist ein Fehler, denn damit gibt sie Anlass zur Vermutung, dass sie dort etwas versteckt. Das Höschen wird also später auch noch runter kommen.
@ Dracula: Das Höschen wurde ihr nicht freundlicherweise, sondern höchst berechnend gelassen. Element der Verhörtaktik ist die fortlaufend sich erneuernde sexuelle Demütigung, verbunden mit der trügerischen Hoffnung der Verdächtigten, von weiterem verschont zu bleiben. Immer wenn sie sich wieder an eine Situation gewöhnt hat und beginnt taktisch auszusagen oder zu schweigen, erfolgt eine Verschärfung: ein weiterer Mann wird zum Verhör der schon halb oder fast Nackten beigezogen, ein weiteres Kleidungsstück fällt, der Gegenstand des Verhörs wechselt vorübergehend von der Hauptsache zur Person und insbesondere zum Sexualleben, sie hat die schützenden Hände von Brüsten und Geschlecht fernzuhalten oder (wie ein anderes Bild der Serie zeigt) sie wird zur peinlichen ärztlichen Untersuchung abgeführt. Dies alles im Wechsel, bis sichergestellt ist, dass sie alles, was sie weiss oder gestehen kann, „herausgekotzt“ hat.
Ich sehe es wie Wartburg: Bei einer an sich harmlosen, aber etwas verstockten weiblichen Kleinkriminellen reicht es in der Regel aus, diese sich bis auf das Unterhöschen entkleiden zu lassen, um sie zu brauchbaren Aussagen zu bewegen. Sonst geht es weiter gemäss 24203.
Der Gesichtsausdruck und das Verschränken der Hände vor dem Unterleib zeigen eindrücklich die Mischung von Scham, Entsetzen und Angst im Inneren der Frau. Sie ist offensichtlich keine Gewohnheits - und schon gar keine Berufskriminelle, sondern sieht sich erstmals der in vielen Staaten noch immer "beliebten" Übung ausgesetzt, ein Verhör durch einen Zwangsstriptease zu fördern.
@ Kontor: Pech für sie, wenn sie alles gesagt haben wird, was sie sagen kann, aber die Polizisten vermuten, dass sie noch mehr weiss oder zu gestehen hat. Dies wird sie an den Rand der Verzweiflung treiben.
@ Stanley: exakter ist wohl ihr Pech, überhaupt in die Fänge der Polizei geraten zu sein. Selbst wenn die Polizisten vermuten, sie wisse nichts mehr weiteres, werden sie zur Sicherheit noch einige Zeit weiterbohren. Die Momente der Verzweiflung sind also vorprogrammiert und auch bei grösstmöglicher Offenheit im Verhör nicht zu vermeiden.
Es gibt selbstverständlich auch in dieser Republik Bestimmungen über die korrekte Durchführung einer Leibesvisitation. Doch kann es sich fast nur eine vollkommen unschuldige Person leisten, auf die Einhaltung von Ordnungsregeln zu beharren, weil solch unkooperatives Verhalten sich sonst jedenfalls stillschweigend straferhöhend auswirkt. Und selbst eine vollkommen unschuldige Person sollte es sich zweimal überlegen, wird doch ein solches Beharren aktenkundig. Kürzlich fuhr eine junge Dame etwa drei Monate nach einem solchen Beharren mit dem Auto fünf Kilometer zu schnell und sah sich überraschend deswegen zu drei Tagen Haft statt der üblichen 20-Euro-Busse verknurrt.
@ Bergmann: Die Beamten waren sich bereits sicher, dass die Frau sich strafbar gemacht hat, ansonsten wäre die Leibesvisitation korrekt (nur in Gegenwart der weiblichen Beamtin) erfolgt.
Die Kleinkriminelle weiss nicht, was ihr im Moment am peinlichsten ist. Dass sie bei einer Missetat ertappt wurde. Dass nun drei wildfremde Personen, worunter zwei Männer, ihre üppigen Titten unverhüllt sehen. Oder dass alle sehen, welch hässliche, altmodische und leider auch nicht mehr ganz frische Unterhose sie unrer ihrer sportlich-freizeitlichen Kleidung trägt.
Wir befinden uns in der fruchtbarsten Phase des Verhörs. Das befragte Subjekt findet sich in einer durch Scham und Unsicherheit geprägten Situation und ist kaum mehr in der Lage, kühlen Kopf zu bewahren und sein Aussageverhalten unter Kontrolle zu halten. Es hofft noch, dass ihm zumindest die Entblössung des Intimbereichs erspart bleibt (siehe die schützenden Hände vor dem bedeckten Schoss und nicht vor den unbedeckten Brüsten!). Also ist es im Moment in erhöhtem Masse kooperations- und aussagewillig.
Sie könnte mit einem Arm ihre Brüste bedecken. Wir fragen uns, warum sie das nicht macht. Zwei Gründe fallen mir dazu ein:
1. Sie schämt sich unten viel mehr als oben. Würde sie eine Hand von der Muschi wegnehmen um damit die Brüste zu bedecken, müsste sie sich unten teilweise entblössen.
2. Sie musste auf Befehl die Hände von den Brüsten wegnehmen und hat diese in der Folge schützend vor ihr Schamschlitzchen gebracht. Es ist aber anzunehmen dass sie nächstens den Befehl hören wird die Hände hinter den Kopf zu halten. Der Befrager wird keine Rücksicht auf ihr Schamgefühl nehmen.
@winfan11a:
Ein Foto ist eine Momentaufnahme aus einem Ablauf. Ich vermute, dass es eine instinktive Abwehrhandlung ist, die Hände vor die Muschi und damit vor den einzigen noch nicht entblössten Körperteil zu halten, um diesen zu schützen.
Noch blickt die Verdächtige etwas trotzig in die Runde und verweigert die Aussage. Wenn aber sie drei Stunden in diesem unfreundlichen Raum gestanden ist, ihr zum fünften Mal durch wechselnde Beamte die gleichen Fragen gestellt wurden und in der Zwischenzeit auch noch des Unterhöschen runterkommt und eine betont umständliche Kontrolle ihrer sämtlichen Körperhöhlen folgt, wird sie lammfromm und redselig.
@ Agasul: Wenn ihr nach den drei Stunden zugesichert wird, dass sie bei Kooperation nachhause gehen darf und das Strafverfahren gegen sie niedergeschlagen wird, so wird sie überdies dankbar sein und erst recht alles erzählen, was sie weiss. Eine verkehrte Welt.
@ Kontor und Agasul: keine vetkehrte Welt, sondern eine andere Rechts- und Gesellschaftstradition, in welcher Begriffe wie Rechtsstaat, Würde eine etwas andere Bedeutung als in Deutschland haben. Es besteht ein Interesse, eine Kleinkriminelle während einer Fünftage-Haftstrafe durchzufüttern oder Rechnungen für 100-Euro-Geldstrafen zu versenden. Doch ist man am Wissen der Kleinkriminellen über ihre Hintermänner interessiert. Also macht man drei Stunden "volles Programm" mit ihr, bis sie alles, was sie weiss, herauskotzt, und lässt sie dann ohne Strafe laufen. Sie ist erleichtert und dankbar. Die Polizei ist in der Verfolgung einer schwerkriminellen Bande einen wichtigen Schritt vorwärts gekommen.
Diese Dame machte bei der Sicherheitskontrolle auf dem kleinen Provinzflughafen zwei Fehler. Sie führte versehentlich ein Taschenmesser im Handgepäck mit. Und sie machte einen dummen Scherz. Damit gab sie Anlass für eine Kontrolle nach den Richtlinien des Antiterrorgesetzes.
Die kleine Touristin fährt mit dem Taxi vom Flughafen in die Stadt. Das Taxi wird für eine Routinekontrolle gestoppt. Der Polizist stellt der Touristin eine Frage, welche diese falsch versteht und deshalb eine unpassende Antwort gibt. Sie muss samt Gepäck ins Polizeiauto wechseln. In der Polizeizentrale versteht man Englisch und das Missverständnis ist rasch aufgeklärt. Wer aber einmal hier landet, wird einer routinemässigen Kontrolle unterzogen. Die Touristin wird in sachlichem und durchaus freundlichem Ton befragt. Gleichzeitig wird ihr Koffer geöffnet und ein Blick in diesen geworfen. Dann wird sie freundlich aufgefordert, sich auszuziehen. Die Touristin ist zwar erstaunt, dass die beiden Männer den Raum nicht verlassen und auch die Befragung ohne Unterbruch weitergeführt wird. Doch sie geht davon aus, dass dies in diesem Land nun einmal üblich ist, und kommt der Aufforderung nach. Die Befragung geht noch einige Minuten weiter. Dann darf sie sich wieder anziehen und den Koffer schliessen. Mit den besten Urlaubswünschen wird sie entlassen. Sie ist leicht verwirrt, fühlt sich aber keineswegs unrechtmässig behandelt. Im Übrigen ist sie jetzt in der Stadt, ohne dass sie das Taxi bezahlen musste. Das ist gut.
@Mayflower: Bedenkt man, wie teuer üblicherweise Flughafentaxis sind, ergibts sich folgendes: 1. Es ist aussergewöhnlich und deshalb Anlass für eine Kontrolle, dass eine junge Frau sich das Taxi leistet statt den öffentlichen Flughafenbus zu benutzen. 2. Das Einsparen des Taxipreises gleicht die Ungemach einer polizeilichen Befragung, wovon einige Minuten nackt, aus. Letzlich einziges Opfer dieser Polizeiaktion ist der Taxifahrer, der um die Bezahlung der angebrochenen Fahrt geprellt wird.
Der Staatschef und der Ministerpräsident betonen regelmässig bei öffentlichen Ansprachen die Bedeutung der Würde des Menschen, insbesondere der Frau. Selbstverständlich hat eine Leibesvisitation einer Frau in Gegenwart nur von Frauen zu erfolgen. Aber ebenso selbstverständlich kann im Sinne einer milderen Massnahme von einer Leibesvisitation Umgang genommen werden und eine blosse Kleider- und Effektenkontrolle im Rahmen des ersten Verhörs erfolgen. Eine solche kann ohne weiteres in Gegenwart auch eines männlichen Verhörleiters vonstatten gehen. Manches zunächst verstocktes Vögelchen beginnt erfreulich fleissig und gehaltvoll zu trillern, wenn im Lauf der Kontrolle der Kleider diese der Einfachheit halber Stück für Stück vom Körper gelöst werden und die Wiederbekleidung zwecks zügigen Verlaufs des Verhörs an dessen Ende gesetzt wird.
Es handelt sich hier nur um eine stichprobenweise Kontrolle ohne konkreten Tatverdacht. Doch besteht selbstverständlich ein weites Ermessen, wer stichprobenweise kontrolliert wird und ob es sich um eine "grosse" oder "kleine" Kontrolle handelt. Es ist wohl nicht zufällig, dass jüngere ausländische Frauen überdurchschnittlich oft in eine "grosse" Stichprobe gelangen ....
@ Russel: Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine rein zufällige Stichkontrolle handelt. Dagegen spricht die Anwesenheit von drei Diensthabenden. Die Kontrollierte wurde abgefangen, aus welchen Gründen auch immer, und in diesen schrecklichen Raum geführt, Vielleicht ist sie nur eine Nebenfigur in einem grösseren Komplex, die es sich lohnt, gefügig zu machen und zum Sprechen zu bringen.
Die verdächtige Frau ist bereits fast nackt. Bis jetzt hat sie konsequent bestritten, Deliktsgut (Drogen) unter den Kleidern auf sich zu tragen. Jetzt hat sie die letzte Gelegenheit, dies einzugestehen und unter vier Augen der Polizistin die Drogen zu übergeben. Sonst .... (24204)
@Basilea: Natürlich ist die Stichkontrolle nicht rein zufällig. Die Frau machte einen leicht verunsicherten Eindruck, was ein guter Vorwand ist, sie etwas genauer anzuschauen. Bleibt die Kontrolle ohne Befund, wird ihr eine zynisch als Showgage bezeichnete Entschädigung als Genugtuung ausbezahlt, womit die Sache formell „im Interesse aller“ erledigt ist.
@Russel: Die „Showgage“-Genugtuung hat es in sich. Manche Frau muss sich anhören, sie habe ein handfestes Interesse am Nacktauftritt, verschaffe ihr dies doch ein schönes Taschengeld.
Die der Landessprache nur beschränkt mächtige Ausländerin sich entkleiden lassen, um „Missverständnisse zu vermeiden“, ist selbstverständlich eine Unverschämtheit. Sie aber vorerst daran zu hindern, den Slip und die Socken auszuziehen, obwohl sie dies will, um die schlimme Sache rasch hinter sich zu bringen, ist eine zusätzliche Schikane.
Kommentare
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Der Staatschef und der Ministerpräsident betonen regelmässig bei öffentlichen Ansprachen die Bedeutung der Würde des Menschen, insbesondere der Frau. Selbstverständlich hat eine Leibesvisitation einer Frau in Gegenwart nur von Frauen zu erfolgen. Aber ebenso selbstverständlich kann im Sinne einer milderen Massnahme von einer Leibesvisitation Umgang genommen werden und eine blosse Kleider- und Effektenkontrolle im Rahmen des ersten Verhörs erfolgen. Eine solche kann ohne weiteres in Gegenwart auch eines männlichen Verhörleiters vonstatten gehen. Manches zunächst verstocktes Vögelchen beginnt erfreulich fleissig und gehaltvoll zu trillern, wenn im Lauf der Kontrolle der Kleider diese der Einfachheit halber Stück für Stück vom Körper gelöst werden und die Wiederbekleidung zwecks zügigen Verlaufs des Verhörs an dessen Ende gesetzt wird.
Sie ahnt, dass sie in spätestens 90 Sekunden auch das Höschen ausziehen muss.
ganz nackt ist eh besser, sie socken kann sie auch ausziehen
(alles in allem eine unheimliche szene)
Es handelt sich hier nur um eine stichprobenweise Kontrolle ohne konkreten Tatverdacht. Doch besteht selbstverständlich ein weites Ermessen, wer stichprobenweise kontrolliert wird und ob es sich um eine "grosse" oder "kleine" Kontrolle handelt. Es ist wohl nicht zufällig, dass jüngere ausländische Frauen überdurchschnittlich oft in eine "grosse" Stichprobe gelangen ....
@ Russel: Ich glaube nicht, dass es sich hier um eine rein zufällige Stichkontrolle handelt. Dagegen spricht die Anwesenheit von drei Diensthabenden. Die Kontrollierte wurde abgefangen, aus welchen Gründen auch immer, und in diesen schrecklichen Raum geführt, Vielleicht ist sie nur eine Nebenfigur in einem grösseren Komplex, die es sich lohnt, gefügig zu machen und zum Sprechen zu bringen.
Red und Antwort stehen, in ungewohntem Outfit.
Die verdächtige Frau ist bereits fast nackt. Bis jetzt hat sie konsequent bestritten, Deliktsgut (Drogen) unter den Kleidern auf sich zu tragen. Jetzt hat sie die letzte Gelegenheit, dies einzugestehen und unter vier Augen der Polizistin die Drogen zu übergeben. Sonst .... (24204)
Ich bin oft nackig, da brauch ich nämlich keine Kleidung.
@Basilea: Natürlich ist die Stichkontrolle nicht rein zufällig. Die Frau machte einen leicht verunsicherten Eindruck, was ein guter Vorwand ist, sie etwas genauer anzuschauen. Bleibt die Kontrolle ohne Befund, wird ihr eine zynisch als Showgage bezeichnete Entschädigung als Genugtuung ausbezahlt, womit die Sache formell „im Interesse aller“ erledigt ist.
@Russel: Die „Showgage“-Genugtuung hat es in sich. Manche Frau muss sich anhören, sie habe ein handfestes Interesse am Nacktauftritt, verschaffe ihr dies doch ein schönes Taschengeld.
Die der Landessprache nur beschränkt mächtige Ausländerin sich entkleiden lassen, um „Missverständnisse zu vermeiden“, ist selbstverständlich eine Unverschämtheit. Sie aber vorerst daran zu hindern, den Slip und die Socken auszuziehen, obwohl sie dies will, um die schlimme Sache rasch hinter sich zu bringen, ist eine zusätzliche Schikane.