Dies ist nun das dritte Bewerbungsgespräch für eine Aussendienststelle mit Kundenkontakt innerhalb von nur zehn Tagen, in welchem sie zwecks Gewinnung eines Gesamteindrucks ihres Auftretens gebeten wird, die Kleidung abzulegen, "soweit dies Ihnen möglich ist" oder ähnlich.
... und es ist spannend und auch beängstigend zu sehen (Dracula), wie es ihr von Vorstellungsgespräch zu Vorstellungsgespräch weitergehend möglich ist, sich zu offenbaren, in der Hoffnung, so den Job zu kriegen.
Sie hat die Finger bereits am Bund des Höschens. Wo liegen ihre Grenzen? Wird sie diese jetzt überschreiten? Hat sie diese allenfalls bereits zuvor überschritten? Oder ist sie gar zu noch mehr bereit?
@ Glatt: Sie hat den Entscheid, sich vor dem Personalchef vollkommen zu entkleiden, längst gefällt und ist in Gedanken schon nackt. Dem Moment unmittelbar vor dem Hetunterziehen des Höschens kommt keine Bedeutung mehr zu.
Sie kennt den "Wert" ihres Körpers und weiss auch, wann es sich lohnen könnte, diesen gewinnbringend einzusetzen. Der Personalchef setzt sich selbst unter Druck, wenn er solches zulässt.
...bei den argumenten wird er wohl nicht nein sagen ....also er kann gar nicht ablehnen....meiner meinung nach braucht sie sich gar nicht weiter zu entkleiden....es gibt nur eine antwort.... e i n g e s t e l l t !
@gehpunkt: Ich bin nicht einverstanden. Wenn sie nicht qualifiziert ist oder eine andere Bewerberin / ein anderer Bewerber als besser qualifiziert erscheint, kann er ihre Bewerbung ohne weiteres abweisen. Sie wird nicht wagen, schon gar nicht (halb)öffentlich, sich zu beklagen, da sie damit offenlegen müsste, dass sie für eine Stelle die Kleider fallen lässt. Aber selbstverständlich steht es ihm frei, ihre unverhüllten grossen Reize in seine Entscheidfindung einfliessen zu lassen.
Kommentare
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Sie braucht diesen Job unbedingt.
aus meiner sicht wäre es richtig. weiber nackt arbeiten zu lassen
Sie kennt den "Wert" ihres Körpers und weiss auch, wann es sich lohnen könnte, diesen gewinnbringend einzusetzen. Der Personalchef setzt sich selbst unter Druck, wenn er solches zulässt.
...bei den argumenten wird er wohl nicht nein sagen ....also er kann gar nicht ablehnen....meiner meinung nach braucht sie sich gar nicht weiter zu entkleiden....es gibt nur eine antwort.... e i n g e s t e l l t !
@gehpunkt: Ich bin nicht einverstanden. Wenn sie nicht qualifiziert ist oder eine andere Bewerberin / ein anderer Bewerber als besser qualifiziert erscheint, kann er ihre Bewerbung ohne weiteres abweisen. Sie wird nicht wagen, schon gar nicht (halb)öffentlich, sich zu beklagen, da sie damit offenlegen müsste, dass sie für eine Stelle die Kleider fallen lässt. Aber selbstverständlich steht es ihm frei, ihre unverhüllten grossen Reize in seine Entscheidfindung einfliessen zu lassen.
Er: Was dachten Sie denn ? Nacktputzerinnen sind natürlich immer unbekleidet.