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Bild 20735 von nowak in Kategorie Schamsituation

Eine inflagranti ertappte Ehebrecherin bekommt im Zuchthaus Bridewell mit Billigung des gehörnten Gatten vor zahlendem,feixendem Publikum und zu dessen Erbauung,wie es heißt,nackt auf eine Pritsche geschnallt 50 Hiebe mit der Birkenrute verabreicht.

nowak

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06.08.2006
Schamsituation
zeitgenössischer stich
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Kommentare

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kontor schrieb am 06.09.2012 um 05:15 Uhr
Der gehörnte Ehemann könnte auch die Scheidung wegen Ehebruchs verlangen. Er tut dies nicht, sondern bekennt sich trotz des ihn schmerzenden Fehltritts zu seinem Eheweibe.
dracula schrieb am 12.05.2013 um 18:32 Uhr
@ Kontor: Ich sehe es eher umkehrt. Es ist nun das dritte Mal innert eines Jahres, dass der Ehemann von einem Seitensprung seiner Ehefrau erfährt. Er hat genug und seine Liebe ist erloschen. Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Er will nicht als Schwächling dastehen. Deshalb lässt er sie heute nackt - so wie sie sich bei ihren Ehebrüchen andern Männer gezeigt hat - und öffentlich auspeitschen. Morgen wird er das Scheidungsbegehren stellen.
Bergmann schrieb am 06.08.2013 um 01:48 Uhr
Die Direktion des Zuchthauses Bridewell und der sie unterstützende Justizminister haben das Bedürfnis nach Bereitstellung unkonventioneller Formen des Umgangs mit menschlichen Schwächen erkannt. Selbstverständlich hat die fehlbare Dame zuvor unterschriftlich ihre Zustimmung zum gewählten Vorgehen erklärt.
spaetlese45 schrieb am 06.08.2013 um 19:56 Uhr
Selbst auf die Gefahr hin, dass mich wieder mal wer als Frisörfan sieht - Frisör, du hast völlig recht - früher hättest du irgend was von verklemmten Typen geschrieben, aber wer so was toll findet, sollte dringend mal zum Seelenklempner gehen!
budi schrieb am 06.08.2013 um 23:35 Uhr
Man kann derartige Darstellungen mögen oder nicht - jedenfalls hat Zamzet objektiv recht.
kontor schrieb am 25.08.2014 um 06:31 Uhr
Ja, letztlich ist der Ehemann der Trottel.
Stanley schrieb am 26.04.2017 um 13:49 Uhr
Das waren noch Zeiten ....
Tacos schrieb am 11.02.2018 um 02:09 Uhr
Na ja, ganz so streng wäre ich nicht mit meiner Partnerin. Sie bekäme von mir 50 heftige Stösse in den Anus, aber auch danach könnte Sie 3 Tage lang nicht mehr richtig sitzen!
Cove schrieb am 11.07.2020 um 19:15 Uhr

In der patriarchalischen Gesellschaft besitzt der Ehemann das Recht, die öffentliche Züchtigung seiner ehebrecherischen Frau zu verlangen. Diese Prozedur ändert aber nichts daran, dass der Ehemann gehörnt ist, sondern macht dies sogar noch in der ganzen Stadt bekannt. 

Bergmann schrieb am 12.07.2020 um 04:47 Uhr

@ Cove: Es ist sicherlich stadtbekannt, daß diese Ehefrau fremd geht. Der Ruf des Ehemannes in diesem Zusammenhang ist bereits angeschlagen. Es ist dem Ehemann vermutlich nicht möglich, die Auflösung der Ehe zu verlangen. Wie weit das Ausliefern des ungetreuen Weibes zur öffentlichen und demütigenden Bestrafung ein Racheakt oder ein Verzweiflungsakt ist, ist unklar.

dracula schrieb am 15.09.2020 um 03:01 Uhr

@ Panzerkreuzer: Die "Solidarität des Volkes" ist nur vordergründig. Der Ehemann mag im Moment eine solche spüren. Spätestens am nächsten Tag wird er merken, dass er Teil eines volksbelustigenden Spektakels geworden ist. Er ist und bleibt der Gehörnte. Die Ehefrau erleidet weit über den Schmerz der 50 Rutenhiebe hinausgehend Schaden, denn sie bleibt über viele Jahre das Weib, das dem Volk vorgeführt wurde und dessen individuelle körperliche Merkmale Allgemeinwissen bilden. Beide sind moralisch erledigt und ihr intimes Eheleben dürfte dauernd auf Eis liegen. 

sala schrieb am 24.04.2021 um 06:24 Uhr

@ Dracula: Nach zwei Monaten wird es eine Aussprache zwischen den Eheleuten geben und es wird dann wieder ein mehr oder weniger normales Zusammenleben geben. Und bis dann werden noch zwei weitere Damen nackt auf den Bock geschnallt werden. In Bridewell ist solches nur kurz eine Sensation.

glatt schrieb am 27.08.2022 um 13:21 Uhr

Ein Bild aus der Zeit, als neben der Kerkerstrafe (Freiheitsstrafe) statt der heute gebräuchlichen Geldstrafe noch die Prangerstrafe und die Körperstrafe standen. (Im vorliegenden Fall wurden Pranger- und Körperstrafe kombiniert, was dafür spricht, dass die Dame rückfällig wurde.)

Wartburg schrieb am 15.10.2022 um 22:29 Uhr

Die „Billigung“ des gehörnten Ehegatten dürfte nicht freiwillig erfolgt sein.