Dieses Jahrhundert war geprägt von zwei Kriegen und der Wiedervereinigung. Das dazwischen wurde in der Schule nur angerissen
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Meine Eltern erzählen mir aber auch gutes aus der Zeit...
@vivaldi schrieb: zum Beitrag
Meine Eltern erzählen mir aber auch gutes aus der Zeit...
Aus welcher Zeit genau? Doch nicht vom gesamten 20igsten Jahrhundert
@vivaldi schrieb: zum Beitrag
Meine Eltern erzählen mir aber auch gutes aus der Zeit...
🤔...ja, war ne absolut geniale und geile Zeit 😁
Ein "bisschen" verrückt, aber glücklich 😁
50er, 60er, 70er, 80er oder 90er?
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Aus welcher Zeit genau? Doch nicht vom gesamten 20igsten Jahrhundert
1970 bis zur Wende...
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Aus welcher Zeit genau? Doch nicht vom gesamten 20igsten Jahrhundert
Die Achtziger und Neunziger Jahre waren für mich eine absolute geile Zeit
Ein "bisschen" verrückt, aber glücklich 😁
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Ja und das in den unmöglichsten Situationen und man kann es sogar hören, wenn es leise ist und stark viebriert.
Stell dir vor, du stehst am Bankschalter, unterhälst dich und kannst plötzlich nicht weiterreden, man kann ein surren hören und du versuchstdich zu fassen.
Da frag die Ela mal nach. Sie kann dir da Storys von erzählen. Hab ich ein paar Mal miterlebt wie ihr Mann die Fernbedienung betätigt hat und sie die Augen verdreht hat und nach Luft an schnappen war 😂
@Schlonz1 schrieb: zum Beitrag
Da frag die Ela mal nach. Sie kann dir da Storys von erzählen. Hab ich ein paar Mal miterlebt wie ihr Mann die Fernbedienung betätigt hat und sie die Augen verdreht hat und nach Luft an schnappen war 😂
Das ist bestimmt auch für die Zuschauer interessant
@Schlonz1 schrieb: zum Beitrag
Da frag die Ela mal nach. Sie kann dir da Storys von erzählen. Hab ich ein paar Mal miterlebt wie ihr Mann die Fernbedienung betätigt hat und sie die Augen verdreht hat und nach Luft an schnappen war 😂
Du Lümmel... 😉
Ein "bisschen" verrückt, aber glücklich 😁
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Das ist bestimmt auch für die Zuschauer interessant
Oh ha... Ich kann dir sagen...wenn man da mitten in einem Laden, gekrümmt, mit dem Kopf ans Regal gelehnt steht. Die halbe Faust im Mund, damit es nicht zu laut wird...und die Leute einen fragen ob alles gut ist...ob sie einem helfen können... Ich hab dann immer nur abgewunken, ein gequältes "alles gut, geht gleich wieder" rausgedrückt und dann die Faust wieder in den Mund gesteckt 🤦...wenn die gewusst hätten, wie gut es mir eigentlich gerade ging...😂
Ein "bisschen" verrückt, aber glücklich 😁
Im Nachhinein lacht man sich schlapp über die Ahnungslosen.
Ich wurde einmal gefagt, ob ich einen epileptischen Anfall hätte.
Aber viele checken es auch
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Im Nachhinein lacht man sich schlapp über die Ahnungslosen.
Ich wurde einmal gefagt, ob ich einen epileptischen Anfall hätte.
Aber viele checken es auch
Letztens hat mich jemand gefragt ob er einen Krankenwagen rufen soll 😳
Ja, da sind viele bei, die Grinsen und schauen zu.
Interessant wird's erst, wenn du anfängst zu zucken... deshalb auch bei dir die Frage wegen dem epileptischen Anfall.
Da ich ja dazu neige, heftig und viel zu spritzen, hab ich dann auch schon mal die Hose Nass 🤷...und er macht das vornehmlich mit Hose, weil beim Rock oder Kleid, könnte ich das ja rausziehen... 🤷
Ein "bisschen" verrückt, aber glücklich 😁
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Vor Gericht, vorführen?
Warum nicht ? Es soll angeblich auch unbedarfte Juristen geben. Vor Gericht etwas beispielhaft vorführen zu können kann sehr hilfreich sein. 😉
@notapolitician schrieb: zum Beitrag
Ja, wenn es nachweisbar Deine Handschrift ist. Du kämst aus dem Vertrag dann nur mit einer Anfechtung raus, wozu Du erklären müßtest, wie es dazu kam ☺
Nein, falsch:
Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.
Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.
Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.
Meine erste Kurzgeschichte zum Herunterladen: Das Mädchen am Bahnhof 😊 Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nac
@Gwenhwyfar schrieb: zum Beitrag
Nein, falsch:
Wenn für ein Rechtsgeschäft Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, muss die Vertragsurkunde von beiden Parteien mit jeweils ihrem Namenszug unterzeichnet werden.Dieser muss zwar nicht leserlich sein, aber eben den Namen des Unterzeichners oder ggf. eines von diesem vertretenen Dritten wiedergeben.
Handzeichen anderen Inhalts, wie etwa bloße Initialen, Paraphen oder Zeichenfolgen wie die sprichwörtlichen „drei Kreuze“ genügen der Schriftform nur, wenn die Identität des Unterzeichners durch einen Notar beglaubigt wird.
Die Ausführungen sind zwar nicht falsch, aber nicht wirklich relevant. Es ging um Unleserlichkeit, daß sie mit Weihnachtsmann (Weihanchstsfrau? Mary Christmas?) unterschreibt, stand nicht zur Debatte.
Genausogut könnte ich Deine Ausführungen für falsch erklären, weil es nicht notwendig "die Vertragsurkunde" ist, es können schließlich auch zwei Urkunden sein (natürlich identisch, anschließenden Austausch für den Zugang nicht vergessen).
Lotte sagte folgendes:
@Lotte2000 schrieb: zum Beitrag
Unterschreiben hätte ich in dem Moment eh nix gekonnt.
Höchsten mit: *&=/€[_/zioirf%^&[
Ob das gültig wäre?
Sie hätte also gerade nicht ihren Namen - ob leserlich oder unleserlich - schreiben, sondern nur irgendwelche - unsinnigen - Zeichen oder Symbole zu Papier bringen können.
Solche sind wie erläutert keine Namensunterschrift, sondern nur zur Wirksamkeit der notariellen Beglaubigung bedürftige Handzeichen (§ 126 Abs. 1 BGB).
Im Übrigen spricht das Gesetz, wie du unter obigem Link ebenfalls nachlesen kannst, unter der zitierten Rechtsform zunächst von der Urkunde im Singular. Die Aufnahme mehrerer gleichlautender Urkunden wird § 126 Abs. 2 S. 2 BGB lediglich als alternative Möglichkeit geregelt.
Meine erste Kurzgeschichte zum Herunterladen: Das Mädchen am Bahnhof 😊 Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nac
@Gwenhwyfar schrieb: zum Beitrag
Lotte sagte folgendes:
Sie hätte also gerade nicht ihren Namen - ob leserlich oder unleserlich - schreiben, sondern nur irgendwelche - unsinnigen - Zeichen oder Symbole zu Papier bringen können.
Solche sind wie erläutert keine Namensunterschrift, sondern nur zur Wirksamkeit der notariellen Beglaubigung bedürftige Handzeichen (§ 126 Abs. 1 BGB).
Im Übrigen spricht das Gesetz, wie du unter obigem Link ebenfalls nachlesen kannst, unter der zitierten Rechtsform zunächst von der Urkunde im Singular. Die Aufnahme mehrerer gleichlautender Urkunden wird § 126 Abs. 2 S. 2 BGB lediglich als alternative Möglichkeit geregelt.
Ich glaube, sie meinte das als Scherz und hat die Rechtskräftigkeit ihrer Tipperei nicht tatsächlich in Frage gestellt.
Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.
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@Gwenhwyfar schrieb: zum Beitrag
Ich habe ja auch primär gar nicht auf Lottes möglicherweise oder nicht scherzhaft rhetorische Frage geantwortet, sondern auf eine rechtlich inkorrekte Antwort auf diese.
und wie immer sehr erotisch
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