@biker67 schrieb: zum Beitrag
Wie ? Nur heute ?
Nein, jeden Sonnabend.
@biker67 schrieb: zum Beitrag
Wie ? Nur heute ?
Nein, jeden Sonnabend.
@arth schrieb: zum Beitrag
machst das vor deiner freundin?
Klar, mit Schürze 😉
Hab gerade dieses Foto in Schambereich entdeckt. Finde die Lackierung ja gut aber ob so was erlaubt ist? Rasiert wäre natürlich noch schöner 😇.Ich glaube das würde Ärger geben im Straßenverkehr. Was meint ihr?
@Frauenfan schrieb: zum Beitrag
Hab gerade dieses Foto in Schambereich entdeckt. Finde die Lackierung ja gut aber ob so was erlaubt ist? Rasiert wäre natürlich noch schöner 😇.Ich glaube das würde Ärger geben im Straßenverkehr. Was meint ihr?
Eindeutig ein Fall für Gwen. Vielleicht "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen. Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das. Bitte beachtet die Forumsregeln
@Nicole_Havefun schrieb: zum Beitrag
Eindeutig ein Fall für Gwen. Vielleicht "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
OB Volkswagen AG ( Lizenz rechtlich ) da zugestimmt hat ?
Muss die das?? Ich denke nein….
Nein, die Volkswagen AG muss dieser Lackierung eines von ihr hergestellten Fahrzeugs nicht zustimmen. - höchstens die Volkswagenbank, wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt 😉
Des Weiteren könnte die Inbetriebnahme eines wie abgebildet lackierten Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr ordnungswidrig nach §§ 69a Absatz 3 Nr. 1, 30 Absatz 1 Nr. 1 StVZO i. V. m. § 24 Absatz 1 StVG sein (Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges, dessen verkehrsüblicher Betrieb andere mehr als vermeidbar gefährdet oder belästigt), und die entsprechende Lackierung des Fahrzeugs außerdem nach § 19 Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (wegen Vornahme von Änderungen am Fahrzeug, von der eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist).
Gegen das Abstellen eines entsprechend lackierten Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück in einer Weise, dass die Lackierung von dem öffentlichen verkehr gewidmeten Flächen aus sichtbar ist, dürfte demgegenüber wohl keine Handhabe bestehen 🤔
Meine erste Kurzgeschichte zum Herunterladen: Das Mädchen am Bahnhof 😊 Mein Avatar ist KI-generiert, und könnte mir ähnlich sehen oder nicht. Wenn ich reale Nac
Da ist es wieder das öffentliche Ärgernis ..
Ruhm ist vergänglich, aber unbedeutend ist man für IMMER!
@Adamit schrieb: zum Beitrag
Dann ist so was wohl auch nicht zulässig?
Obwohl auf privatem Grund müsste das gehn
Stimmt gem Ladungssicherung muss mindestens noch ein Seil über ihren Bauch
Gerade in Schambereich gesehen.
Die Ladung wurde gut gesichert 🙈😀
@Frauenfan schrieb: zum Beitrag
Gerade in Schambereich gesehen.
Die Ladung wurde gut gesichert 🙈😀
Vor allem die Sicherung der Airbags ist absolut gut gemacht
fahren darf man so aber nicht
Auf allen Bildern, die ich poste, bin ich selbst zu sehen. Sollte das in Ausnahmen nicht so sein, erwähne ich das. Bitte beachtet die Forumsregeln
@arth schrieb: zum Beitrag
fahren darf man so aber nicht
Klar kann so gefahren werden, du darfst nur nicht scharf bremsen dann liegt sie ohne Gliedmassen auf der Strasse😲
@Kaneez schrieb: zum Beitrag
Klar kann so gefahren werden, du darfst nur nicht scharf bremsen dann liegt sie ohne Gliedmassen auf der Strasse😲
wäre auch mal ein schöner Platz für Dich
@A_N_D_Y_69 schrieb: zum Beitrag
wäre auch mal ein schöner Platz für Dich
Ich lag schon öfter auf Motorhauben....aber eben ungefesselt und ich wurde nett benutzt.
Das wäre mal eine Mode welche ich schön fände😇
Ich wünsche euch allen schöne friedvolle Weihnachten und schöne vielleicht auch nackige Stunden im Kreise eurer Liebsten😀
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