Finde ich auch. Zwar ist öffentliche Nacktheit in Deutschland nicht explizit verboten - es gibt auch kein Gesetz, das Kleidung vorschreibt. Dennoch kann man wegen Belästigung oder wegen "Erregung eines öffentlichen Ärgernisses" belangt werden.
Ich finde solche Paragraphen sollten für diese Fälle ganz gestrichen werden.
Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter.
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