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minski

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28.05.2011
BDSM

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Kommentare

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minski schrieb am 31.05.2011 um 17:45 Uhr
ein einsehend er schuld sollte zwar nicht als mildernder umstand gelten, mit dem sie sich um die disziplinierung mogeln kann, aber auch keine härtere strafe nach sich ziehen. Die wäre im gegenteil angemessen, wenn kein schuldbewusstsein festzustellen ist.