La correction de Sophie
Sophies Disziplinierung - Abschied vom Elternhaus (Teil 1, Kapitel 1 - 3)
1. Wer den Film "Marie Antoinette" von Sophia Coppola (2006) gesehen hat, erinnert sich an folgende bemerkenswerte Szene: Maria Antonia, Erzherzogin von Österreich und Tochter von Kaiserin Maria Theresia, reist im Jahr 1770 von Wien nach Paris, um dort als Ehefrau des Dauphins (des französischen Thronfolgers) zu leben. Auf einem neutralen Flecken Land in der Nähe von Strassburg wird sie vom österreichischen Hofstaat dem französischen zur Weiterreise übergeben. Dabei hat sie sich vollständig zu entkleiden und auch sämtlichen Schmuck und alles Persönliche abzulegen. Für einen kurzen Moment steht sie splitternackt und ohne jegliche Habseligkeiten vor den Hofschranzen von zwei europäischen Grossmächten. Eine unangenehme Situation für ein 14 Jahre junges, keusch und sittsam aufgewachsenes Mädchen. Dann wird sie von französischer Seite neu eingekleidet und ausgeschmückt. In diesem Moment wird aus ihr Marie Antoinette, Dauphine de la France. Sinn des Rituals ist aufzuzeigen, dass sie alles bisherige hinter sich lässt, bevor sie die ihr zugewiesene Stellung in der neuen Heimat am französischen Hof antritt.
Ein anderer, ebenfalls auf der Ebene Abschied / Zurücklassen und Anfang liegender und damit in weitestem Sinne verwandter Brauch aus der Welt des vorrevolutionären Frankreichs ist "la correction à l'achèvement et à la bienvenue", die Disziplinierung zur Vollendung und zum Willkommen, welcher ursprünglich nur Frauen, die dem Adel angehörten oder in diesen einheirateten, unterworfen waren. Dieser Brauch fand nach der Revolution vorerst Einzug in das Leben der bürgerlichen Elite Frankreichs (oder der Kreise, welche sich als solche verstanden), trat aber nach und nach ausser Übung und ist in der heutigen Zeit der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Achtung der Menschenwürde nahezu undenkbar geworden. Und doch ist er nicht vollständig in Vergessenheit geraten. Es sind keinesfalls nicht die schwächsten Frauen, die sich diesem noch heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, unterziehen.
Wegen der Länge der Geschichte wird diese in zwei Teilen veröffentlicht. Zur Illustration für den ersten Teil wird auf eine situationsähnliche Zeichnung verwiesen, welche sich auf dieser Homepage als Bild 34295 findet (dient nur der Einstimmung, hat aber mit der Geschichte nicht weiter zu tun).
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2. Sophie Dumarteau stammt aus einem erfolgreichen Industriellengeschlecht Südfrankreichs und ist Rechtsanwältin. Ihr Verlobter Jean-Christophe Saumur ist Journalist bei einem Wirtschaftsmagazin und Sohn eines höheren Richters. Historisch gesehen ist er ein Comte de Saumur, also ein Graf, doch sind die Adelsprädikate längst abgeschafft. Dies ändert nichts daran, dass Sophie mit der Heirat aus Sicht der Royalisten und der Regenbogenpresse zur Comtesse wird.
Als Sophie und Jean-Christophe an einem Abend mit ihren beiden Trauzeugen Henriette und Armand über die kommende Heirat und insbesondere einige Aspekte der Hochzeitsfeierlichkeiten plaudern, erwähnt Sophie nebenbei das Ritual der "Correction à l'achèvement et à la bienvenue". Jean-Christophe verschluckt sich. Er ahnt, woher seine Verlobte von diesem altertümlichen Brauch weiss, ja er ist sich dessen sicher: von seinem Vater, mit welchem sie eine grosse Begeisterung für rechtshistorische Themen teilt. Dieser hat bereits einmal eine mögliche künftige Schwiegertochter mit solchen anschaulich ausgeschmückten Schilderungen vor den Kopf gestossen. Nicht nur deswegen, sondern auch noch wegen anderer "Besonderheiten" im Hause Saumur hatte jene Frau, Isabelle, letztlich die sich anbahnende engere Bindung mit Jean-Christophe gelöst, mit der Begründung, sie denke nicht daran, in eine Familie von reaktionären Halbirren hineinzuheiraten. Sophie klopft Jean-Christophe lachend auf den Rücken und dieser hustet sich seine Luftröhre frei. Da Henriette und Armand nicht verstehen, wovon die Rede ist, klären die beiden Brautleute ihre Trauzeugen in der gebotenen Kürze auf, nicht ohne diesen zu schildern, welches die Aufgabe der Trauzeugen dabei sei. Die vier lachen und meinen, in Abwandlung von Obelix’ regelmässigem Ausspruch aus den Asterix-Bänden: "Die spinnen, die alten Franzosen." Dann aber sagt Sophie, sie stehe zur "Correction" bereit. Jean-Christophe hält dies zunächst für einen der häufig ausgefallenen Scherze seiner Verlobten und kontert, nötig hätte dies sicher. Ihm und auch den Trauzeugen bleibt jedoch das Lachen im Hals stecken, als Sophie bekräftigt, sie sei nicht nur dazu bereit, nein sie verlange die "Correction à l'achèvement et à la bienvenue". Schliesslich werde sie Comtesse de Saumur, wisse was sich gehöre und im Übrigen habe sie ein Recht darauf. Jean-Christophe, dem klar wird, dass Sophie es ernst meint, bittet diese in gereiztem Ton, sie solle diesen Blödsinn lassen, die "Correction" sei kein Spiel. Diese meint bloss, entweder werde ihr die "Correction" gewährt oder Jean-Christophe könne die Hochzeit ins Kamin schreiben bis er sich "endlich zu einem rechten Mann entwickelt" habe.
3. Am Abend vor der kirchlichen Trauung von Sophie und Jean-Christophe haben sich im geräumigen Wohnzimmer von Sophies Elternhaus siebzehn Menschen eingefunden. Neben den Brautleuten sind dies Sophies Vater, dessen zweite Ehefrau (die Stiefmutter Sophies), die Schwester und der Bruder Sophies, letzterer in Begleitung seiner Ehefrau und seines vor wenigen Tagen 15 Jahre alt gewordenen Sohnes (also Sophies Neffen), zwei Cousinen und ein Cousin Sophies, ein Ehepaar aus der Nachbarschaft, Sophies Partner im Anwaltsbüro, Jean-Christophes Ex-Freundin Isabelle und natürlich Henriette und Armand, die Trauzeugen. Seitens der Familie von Jean-Christophe ist, abgesehen von diesem selbst, niemand anwesend, denn die "Correction à l'achèvement", der erste Teil des Gesamtrituals, ist eine Angelegenheit der Familie der Braut.
Sophie ist kreidebleich. Am Liebsten würde sie Jean-Christophe bitten, die Sache zu stoppen. Aber erstens verbietet ihr dies ein letzter Rest Stolz, und zweitens weiss sie genau, dass Jean-Christophe es ernst meinte, als er ihr damals sagte, wenn der Ablauf einmal begonnen habe, werde er zu Ende geführt. Auch war sie es, welche auf vorrevolutionäres Recht stützend ihren Anspruch auf die "Correction" reklamierte. Nach dem gleichen Recht konnte der Bräutigam eine Verlobung ohne weitere Folgen lösen, wenn seine Braut sich der "Correction" verweigerte. Jean-Christophe würde diese letzte Konsequenz selbstverständlich nicht ziehen; dass er jedoch mindestens verbal seinen Anspruch einfordern würde, steht hingegen ausser Zweifel. Die Einladungen zum heutigen Abend ergingen an diejenigen Personen, die nach den alten Regeln der "Correction" als Zuschauer zu dieser zuzulassen sind, also in erster Linie an die Familienglieder der Braut, soweit diese das 15. Lebensjahr vollendet haben, jedoch auch an Auswärtige, welche die Öffentlichkeit repräsentieren sollen. Da die ursprünglichen Regeln der "Correction" nicht mehr in allen Teilen eins zu eins auf die heutige Lebenssituation übertragen werden können - zum Beispiel hat die Familie Dumarteau kein "Gesinde" und keine "Dienerschaft", welche zur "Correction" der Tochter beigezogen werden könnten -, trafen Sophie, Jean-Christoph und die Trauzeugen Henriette und Armand Vereinbarungen, wie die zeitlich überkommenen Regeln sinngemäss anzuwenden seien. Letztlich gingen fünfundzwanzig Einladungen heraus, und Sophie erwartete und hoffte, es würden mindestens zwei Drittel der Angeschriebenen absagen. Weit gefehlt. Nun bleibt Sophie nur noch die Hoffnung, dass ihre "Correction" zügig erfolgen und damit baldmöglichst zu Ende gebracht werde. Sie hat heute eine Bluse und einen halblangen Rock gewählt sowie ihre Haare zu einem Schwanz zusammen gebunden. Sie glaubt, so den Ablauf der "Correction" zu erleichtern und damit etwas zu beschleunigen. Nun kommt sie sich allerdings in diesem an eine Schulmädchenuniform erinnernden Outfit arg blöd vor. Oft wird die immerhin bereits 28-jährige Sophie einige Jahre jünger eingeschätzt. Dieser Effekt wird durch das Outfit noch verstärkt. Alle andern Anwesenden sind in unauffälliger Freizeitkleidung erschienen. Eine "Correction" ist und bleibt eine innerfamiliäre Erziehungsmassnahme, auch wenn sie unmittelbar einer Vermählung vorangeht, und nicht ein Festakt, der nach Galakleidung ruft.
Sophie antwortet kurz und kaum hörbar: Zur Vollendung meiner Erziehung. Mit strengem Ton ermahnt Charlotte sie, in vollen Sätzen zu sprechen, und zwar so, dass alle sie verständen. Sophie atmet tief durch und antwortet nun: "Heute, geliebte Mutter, werdet Ihr unter den wachsamen Augen dieser Leute meine Erziehung der Vollendung zuführen, so dass ich morgen guten Mutes und in vollkommenster Weise geläutert an der Seite meines geliebten Bräutigams in den heiligen Stand der Ehe treten darf. Mit Furcht überantworte ich mich Eurem gerechten Urteil, geliebte Mutter, aber auch Eurer Gnade. Der Ewige gebe mir die Kraft, meine wohl verdiente Züchtigung aus Eurer strengen Hand mit Freude zu empfangen." Einige der Anwesenden lachen kurz auf ob dieser antiquierten Sprache, andere blicken unsicher zu Sophie oder ins Leere. Es herrscht Schweigen. Auch Sophie kennt das "Protocole royal" von 1723 profund, und auch sie gibt durch die wörtliche Zitierung desselben zum Ausdruck, dass sie sich diesen bald 300 Jahre alten Regeln unterzieht.
"Warum, geliebte Tochter, glaubt Ihr, eine Strafe aus meiner Hand wohl verdient zu haben? Habt Ihr mir etwas zu bekennen?" Hier bricht der in förmlicher Sprache gehaltene Dialog gemäss dem "Protocole royal" einstweilen ab, denn nun ist es Sache der Braut, in eigenen Worten ihre persönliche Schuld zu bekennen. Dies erfolgt in der Regel in allgemein gehaltenen Floskeln, allenfalls sogar in Anlehnung an das allgemeinen Schuldbekenntnis im Gottesdienst und im Beichtstuhl ("Ich habe gesündigt mit Gedanken, Worten und Taten."), oder durch Nennung eines kleinen Fehlverhaltens, welches die Braut kürzlich sich hat zu Schulden kommen lassen. Sophie hat sich jedoch entschieden, heute ein persönliches Schuldbekenntnis gegenüber ihrer Stiefmutter Charlotte abzulegen, was ihr in deren Angesicht und in Anwesenheit von Menschen, die ihr zum Teil nahe stehen, zum Teil aber auch fremd sind, nicht leicht fällt. So schildert sie leise, wie sie Charlotte während vieler Jahre nicht habe verzeihen können, dass diese im väterlichen Haus die Stellung ihrer verstorbenen Mutter eingenommen habe, dass sie diese mehr als einmal als Erbschleicherin bezeichnet habe und dass sie dieser oft das Leben schwer gemacht habe. Damit habe sie ihr und auch ihrem Vater in böser Absicht Schmerzen zugefügt. Dafür sei sie nie bestraft worden, und dafür bitte sie heute um Strafe. Charlotte ist den Tränen nahe. So lange wartete sie bislang auf ein klares Wort der Nähe und Versöhnung ihrer Stieftochter. Sie möchte diese am Liebsten umarmen, doch sie weiss, Sophie hat ein Recht auf die "Correction à l'achèvement" in dem Sinn, als sie eine tatsächliche oder vermeintliche Schuld, die sie bedrückt, sühnen darf. Es ist einer der tieferen Zwecke dieser "Correction", eine solche letzte und abschliessende Gelegenheit im Rahmen des Elternhauses zu bieten. Dies möchte Charlotte Sophie nicht nehmen, also muss sie hart bleiben, und sie beschliesst, noch eine Spur konsequenter vorzugehen, als sie dies ursprünglich ohnehin beabsichtigt hatte. Dies ist ein Akt der Liebe.
Nun legt Charlotte ihre rechte Hand auf Sophies Po. Diese zuckt zusammen. Mit höhnischem Unterton meint Charlotte, Sophie werde ihre Hand noch einige Male an diesem Abend spüren. Dann krümmt sie ihren Zeigefinger und hebt leicht den Saum von Sophies Höschen, so dass der Ansatz von Sophies Pospalte sichtbar wird. Sophie fühlt sich zusehends weniger wohl. Lieber wäre ihr, Charlotte würde ihr das Höschen ganz vom Unterleib ziehen, als Mitten im Akt der Entblössung inne zu halten. Auch beginnt sie die bevorstehende Züchtigung herbeizusehnen. Auf diese hat sie sich seit Tagen intensiv eingestellt, nicht aber auf die Warterei und auf das Vorgeführt-werden. Doch Charlotte nimmt sich Zeit, schiebt den Saum von Sophies Höschen noch ein klein wenig tiefer und fährt mit dem Zeigefinger unter dem Stoff des Höschens einmal leicht der Pospalte entlang und stoppt sodann. Wieder zuckt Sophie zusammen. Was wird jetzt geschehen, fragt Charlotte ihre Stieftochter. Diese antwortet mit leiser, brüchiger Stimme: Jetzt wirst du mir das Höschen herunterziehen. Antworte genauer! Jetzt wirst du mir vor allen diesen Menschen das Höschen herunterziehen, und es werden alle meinen blanken Hintern sehen. Nein, das werde ich nicht tun! Nicht ...? wiederholt Sophie ungläubig. Sie fragt sich, ob ihre Stiefmutter plötzlich von Anwandlungen von Güte und Nachsicht befallen sei und ihr Peinlichkeit ersparen will. Doch das ist das Letzte, was Sophie in dieser Lage haben möchte, da die Situation dadurch nur noch schlimmer würde. Also sagt sie mit einem Unterton der Verzweiflung nur: Bitte...!
Dein Bräutigam wird bestimmen, wer dir diesen Dienst erweisen soll. Ja, es ist eine der vorgesehenen Variationen des "Protocole royal", die Freilegung des zum Empfang der Strafe natürlicherweise sich anbietenden Hinterteils einer anderen anwesenden weiblichen Person zu übertragen, was den gemeinschaftlichen Charakter der "Correction" betonen soll, und die Wahl der damit betrauten Person entweder der Braut selbst oder dem Bräutigam zu überlassen. Jean-Christophe darf dies nicht selber tun, denn er und Sophie sind noch nicht verheiratet, ein anderer Mann im Raum selbstverständlich schon gar nicht. Es herrscht sekundenlange Stille. Dann bestimmt Jean-Christophe: Isabelle! Nein, schreit Sophie. Du hast hier nichts zu sagen, weist Charlotte sie zurecht und meint, der Bräutigam habe eine Wahl getroffen, welche einen feinen Sinn für Humor offenbare. Isabelle ist Jean-Christophs ehemalige Freundin. Sophie empfand es bereits als unerfreulich, dass Jean-Christoph diese zu diesem Abend und damit auch zur morgigen Hochzeitsfeier einlud. Doch die Schmach, sich ausgerechnet von der ehemaligen Partnerin ihres Verlobten vor versammeltem Publikum das Höschen herunterziehen und den Arsch freilegen lassen zu müssen, das war schon ein besonders starkes Stück. Isabelle lässt sich nicht zweimal bitte, sie tritt nach vorn, beugt sich über Sophie, meint: "Wenn ich denke, dass mir das an deiner Stelle hätte widerfahren können ... nein, besten Dank!" Sie ergreift ihrer linken Hand - sie ist Linkshänderin - Sophies Höschen am Saum und zieht dieses in einem Zug, aber quälend langsam vom Po, herunter zu den Oberschenkeln, den Knien und lässt es auf mittlerer Höhe von Sophie Unterschenkel los. Halb lobend, halb höhnisch hält sie fest, einen solch prallen Arsch habe sie leider dem lieben Jean-Christophe nicht bieten können. Damit provoziert sie zu Sophies Entsetzen anerkennendes Gemurmel im Publikum. Dann kehrt Isabelle mit einem ihren Triumph offenbarenden Lächeln an ihren Platz zurück.
Sophie schreit auf, beisst sich aber rasch auf die Zähne. Sie weiss aus der wenigen Literatur, welches es über den Brauch der "Correction" gibt - über was doch Wissenschaftler alles publizieren! -, dass dies ein heikler Moment ist. Die "Correction" soll eine Intensität aufweisen, welche die malträtierte Braut zum Schreien veranlasst. Doch wird von der Braut erwartet, dass sie nicht wehleidig tut. Wenn sie zu früh schreit oder gar weint, riskiert sie, verdächtigt zu werden, ihr Leiden nur vorzutäuschen, oder als schwächliches Wesen zu erscheinen, welches zu Zweifeln Anlass gibt, ob es seiner natürlichen Aufgabe des Gebärens von Kindern, was naturgemäss unter Schmerzen erfolgt, überhaupt gewachsen zu sei. Unterdrückt die Braut jedoch die Schmerzenschreie zu lange, gilt sie als kalt, als unempfindlich. Die "Correction" hat nach dem "Protocole royal" mit blosser Hand zu erfolgen, wobei jede und jeder, die oder der dies schon erleiden musste, weiss, dass eine gut geführte flache Hand auf unbedeckten Pobacken saumässig brennen kann. Es ist nun die Kunst der Braut, so lange die Züchtigung auszuhalten, dass von einer genügenden "Correction" ausgegangen werden kann, jedoch den Zeitpunkt nicht zu verpassen, sich dem Schmerz hinzugeben und diesen herauszuschreien. Falsches Heldentum ist nicht gefragt. Ein Versagen in beide Richtungen kann Grund zur Verschärfung der "Correction" bieten, zum Einsatz von Leid steigernden Hilfsmitteln führen. Auf dem Salontisch liegt, was Sophie beim Betreten des Wohnzimmers mit Grausen bemerkte, eine Martinet, eine traditionelle französische Riemenpeitsche, wie sie in früheren Zeiten manches französische Mädchen und mancher französische Knabe zu spüren bekamen. Woher dieses Ding stammt, weiss Sophie nicht, denn es erscheint als einsatztauglich und auch als gebraucht und nicht als kürzlich in der Sadomaso-Abteilung eines Erotikshops gekauftes Schickimicki-Accessoire.
Charlotte führt eine starke Handschrift und legt es jetzt nicht mehr auf eine Verlängerung des Ablaufs und auf eine Beschämung ihrer Stieftochter an. Sophie hat keine Gelegenheit mehr, über taktische Fragen nachzudenken. Nach gut einer Minute schreit sie ihren Schmerz in glaubhafter Weise heraus, und Charlotte bricht die Züchtigung augenblicklich ab. Die Martinet bleibt unbenutzt auf dem Salontisch liegen. Zuletzt zieht Charlotte ihrer Stieftochter das Höschen wieder über die nun arg geröteten Pobacken und fordert sie auf, sich zu erheben.
Im benachbarten Esszimmer sind zwei Tische gedeckt und die Anwesenden nehmen schweigend eine kleine kalte Mahlzeit ein. Ein Platz bleibt leer, derjenige von Sophie. Es ist Tradition, dass die gezüchtigte Tochter zum Abschluss der "Correction à l'achèvement" und damit als letzter elterlicher Erziehungsakt ohne Abendessen zu Bett geschickt wird. Sophie verbringt also die letzte Nacht vor ihrer Hochzeit allein mit knurrendem Magen und schmerzendem Hintern in ihrem ehemaligen Kinderzimmer im Elternhaus.
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