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4687 Suchergebnisse für: vor
Antwort 1:
Ja als Jugendlicher vor dem 12 Geburtstag
Antwort 2:
Zwischen 12 und 14
Antwort 3:
Zwischen 14 und 16
Antwort 4:
Nach dem 16 Geburtstag
Antwort 5:
Noch nie
Antwort 1:
Ja, sie fühlt es tief in ihrer Sklavinnenseele
Antwort 2:
Nein. Auch eine Sklavin ist ein Mensch
Antwort 3:
Ja, vor allem ihrer Strafbarkeit macht sie zum besonderen Lustobjekt ihres Gebieters
Antwort 4:
Ja, erst in ihrer Strafbarkeit erkennt sie ihre niederste soziale Stellung in völliger Rechtlosigkeit
Antwort 5:
Nein, denn nur "gerechte" Strafen sind ihr eine Lebenshilfe unter ihrem Gebieter.
Antwort 1:
allein mit dem/der Strafenden an einem erregenden Ort, wie z. B. Folterkeller, Dachboden usw.
Antwort 2:
in deiner Wohnung, sodass die Nachbarn die Bestrafung akustisch mitbekommen
Antwort 3:
im Freien an einem Ort, wo die Gefahr des Entdecktwerdens durch Fremde besteht
Antwort 4:
im Freien, in der Nähe einer Bahnlinie, Straße usw. wo man Zuschauer hat, die vorbeifahren
Antwort 5:
an einem öffentlichen Ort mit Publikum, z. B. an einem Pranger (Laternenpfahl) oder einem Zaun angebunden
Antwort 1:
Ja beim Fkk
Antwort 2:
Ja Zuhause
Antwort 3:
Mache ich eh
Antwort 4:
Ja überall zb Schwimmbad, Bus etc
Antwort 5:
Nein