Bild 62980

Bild 62980 von budi in Kategorie Exhibitionismus

budi

35
158
0
07.06.2013
Exhibitionismus
park
Bewertungen
28 x 3.6
0 x 0.0
27 x 3.6
1 x 4.0
0 x 0.0

Kommentare

Um einen Kommentar zu schreiben, musst du dich einloggen.

dragonfly65 schrieb am 09.06.2013 um 09:43 Uhr
Ach, wie herrlich FREI läßt sich´s im Stadtpark wandeln... Die "grünen Jungs" würden gern bei IHR anbandeln!! ;-))
qwertzu77 schrieb am 09.06.2013 um 12:57 Uhr
Schade, dass sowas nicht die Regel, sondern ehr die Ausnahme ist. Los Mädels traut euch. Aber solange man immer noch Gefahr läuft, mit dem Gesetz im Konflikt zu kommen, wird das wohl nichts.
spaetlese45 schrieb am 09.06.2013 um 20:50 Uhr
Qwertzu77 ich geb dir recht, aber Frauen kommen dabei laut Exhibitionismusparagraph bei weitem nicht so in Bedrängnis wie Männer - und weibliche Nacktheit in der Öffentlichkeit gilt in der Regel als geduldet - zumindest im deutschsprachigem Raum - Hab mich damit befasst, weil ich selbst Naturist und männlich bin - ein nackter Pimmel wird bestraft eine nackte Möse so gut wie nie aber und oben Ohne sollte kein Thema sein
budi schrieb am 09.06.2013 um 22:11 Uhr
Vielleicht liegt die unterschiedliche Bewertung von männlicher und weiblicher Nacktheit in der Öffentlichkeit darin, dass die Geschlechtsorgane beim Mann außen liegen und er evtl. einen Steifen bekommen kann. Das könnten viele als schamverletzend empfinden. Bei nackten Frauen ist das ja bekanntlich nicht so.
qwertzu77 schrieb am 10.06.2013 um 16:17 Uhr
@Spaetlese45: Ja und nein. Vor längerer Zeit sah ich mal eine Reportage, wo zwei Frauen splitternackt in der Stadt unterwegs waren. Keinen hatte es wirklich gestört. Dennoch hatte die Polizei die Aktion mitbekommen. Die Beamten forderten diese nun auf, sich zu bekleiden, da sie ein öffentliches Ärgernis darstellen würde. Auf die Frage, wer sich denn "öffentlich Ärgern" und belästigt fühlen würde, meinte der Beamte nur, er würde sich belästigt fühlen und darum hätten sie sich umgehend zu bekleiden. Soviel zur "Freiheit" in Deutschland.
qwertzu77 schrieb am 10.06.2013 um 20:50 Uhr
§ 183 Exhibitionistische Handlungen, § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
qwertzu77 schrieb am 10.06.2013 um 20:53 Uhr
Achja und natürlich: OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit
budi schrieb am 10.06.2013 um 23:34 Uhr
Dass es die von Qwertzu77 genannten Paragrafen im deutschen Strafgesetzbuch gibt, ist objektiv richtig und kein Quatsch.
qwertzu77 schrieb am 11.06.2013 um 17:15 Uhr
In §183 (1) StGB ist von "Ein Mann" die rede. Nach Absatz4 kann (3) auch für Frauen gelten. Und §183a und OWiG §118 ist Geschlechtsneutral. Dennoch, Nacktheit sollte generell nicht mit Strafen oder Geldbußen belegt sein, warum auch? Ob und wann man hier bezüglich "Sexualität" eine Grenze zieht, ist sicher zu diskutieren.
spaetlese45 schrieb am 11.06.2013 um 18:58 Uhr
Na wumm, da hab ich ja was ausgelöst :-) . Aber egal, glaubt mir, ein Naturist liebt die natürliche Nacktheit und will sich auch so geben - einen Steifen bekommt er in der Regel nicht beim bloßen Anblick einer so hübschen Frau - soweit haben wir uns schon im Griff. Da muss es schon mehr geben zwischen Mann und Frau. Also ich verstehe nicht, was an Nacktheit verwerflich sein soll und ich plädiere dafür dass nackt sein immer und überall erlaubt ist - außer es verletzt gewisse religiöse Gefühle.
spaetlese45 schrieb am 11.06.2013 um 19:04 Uhr
Und noch was muss ich anbringen - dieses Mädel ist so erfrischend süß und natürlich - warum bekommt sie von Euch nur so wenige Punkte, während künstlich wirkende (und wahrscheinlich auch mit Photoshop nachbearbeitete) Hochglanzmodels wesentlich besser abschneiden?
schampuss schrieb am 02.08.2022 um 14:16 Uhr

Ich schäme mich, ich habe schmutzige Füße 

Litze schrieb am 03.08.2022 um 13:04 Uhr

Tolle Frau

schampuss schrieb am 20.08.2022 um 12:54 Uhr

Ich gefall denen sogar nackig, geil.